Kosten sparen

Das müssen Pendler bei einem Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber beachten

03.08.24 21:14 Uhr

Fahrtkosten im Griff: So holst du dir den Zuschuss vom Arbeitgeber für Pendler | finanzen.net

Immer mehr Arbeitgeber wollen das Homeoffice wieder reduzieren. Für Arbeitnehmer bedeutet das mehr Tage im Büro und somit höhere Fahrtkosten, denn die Benzinpreise sind nach wie vor hoch. Eine mögliche Hilfe kann der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber sein. Doch wie funktioniert das?

Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung

Der Fahrtkostenzuschuss ist ein zusätzlicher Betrag, den der Arbeitgeber für die Fahrtkosten des Arbeitnehmers bezahlt. Er ist jedoch keine Pflichtleistung, sondern beruht auf reiner Kulanz des Arbeitgebers. Nicht zu verwechseln ist der Fahrtkostenzuschuss deshalb mit der Pendlerpauschale, da diese staatliche Maßnahme es Arbeitnehmern erlaubt, Fahrtkosten steuerlich abzusetzen. Spricht man vom Fahrtkostenzuschuss, so muss ebenfalls zwischen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Fahrten unterschieden werden.

Der Fahrtkostenzuschuss bezieht sich auf Fahrten von der Wohnung des Arbeitnehmers zum Arbeitsplatz. Als freiwillige Leistung ist er auch für Minijobber rentabel, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Lohnend ist der Fahrtkostenzuschuss jedoch erst ab einer einfachen Wegstrecke von mindestens 17 Kilometern, da der Arbeitnehmer bei Erhalt des Fahrtkostenzuschusses keine Werbungskosten mehr für die Fahrten geltend machen kann. Bei der Fahrt mit dem eigenen PKW, gilt die Zahlung dieses Zusatzes als steuerpflichtiger Arbeitslohn, so ein Beitrag von haufe.de. Liegt der vereinbarte Betrag über dem pauschal zu versteuernden Betrag von 375 Euro im Monat, so wird der Restbetrag noch individuell versteuert, so das Portal personio.de.

Um die Berechnung der individuellen Versteuerung zu veranschaulichen, hat personio.de auf der seiner Website ein Beispiel formuliert: Liegt die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz bei 80 Kilometern einfacher Wegstrecke und wird die erste Arbeitsstätte an 19 Tagen im Monat aufgesucht, bei einem Preis von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer, so ergeben sich Kosten von rund 456 Euro. Wird mit dem Arbeitgeber nun ein Fahrtkostenzuschuss von beispielsweise 500 Euro festgelegt, so müssen 375 Euro pauschal versteuert werden. Die restlichen 125 Euro werden individuell versteuert und sind somit sozialversicherungspflichtig.

Besonderheit bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Der große Unterschied bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu den übrigen Optionen ist die Steuerfreiheit, denn laut Paragraf 3 Nr. 15 des Einkommensteuergesetzes (EstG) sind Zuschüsse zum 49-Euro-Ticket unabhängig von der Höhe des Betrags steuerfrei. Aus diesem Grund ist das 49-Euro-Ticket bei Arbeitnehmern besonders beliebt, wie das Portal guter-rat.de berichtet.

Ist der Arbeitnehmer jedoch auf einen PKW angewiesen, so kann statt eines bestimmten Betrages auch ein Tankgutschein überlassen werden. Liegt dieser bei maximal 50 Euro im Monat, so ist auch dieser Sachbezug steuerfrei, das berichtet das Portal guter-rat.de weiter.

Redaktion finanzen.net

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