So kann beim Zahnarzt bares Geld gespart werden
Zahnarzttermine zählen auf einer allgemeinen Beliebtheitsskala sicherlich nicht zu den Anwärtern im Spitzenbereich. Zudem sind Zahnarztbesuche in nicht wenigen Fällen mit einem gewissen Kostenaufwand verbunden. Wir zeigen, wie man beim Zahnarzt Geld sparen kann.
Höhere Zuschüsse durch Bonusheft
Zahnersatzbehandlungen werden im Regelfall sowohl von der Krankenkasse als auch vom Patienten selbst zu gewissen Teilen übernommen, wobei die Zuschüsse durch die Krankenkasse für Implantate, Brücken und Kronen zum 1. Oktober 2020 angehoben wurden. Wer sich die jährlichen Zahnarztbesuche im Bonusheft eintragen lässt, kann hierfür höhere Zuschüsse für die Kosten der Regelversorgung erhalten. Dabei können die Zuschüsse von 60 Prozent bei keiner Eintragung auf bis zu 75 Prozent der Regelversorgung bei zehn Eintragungen ins Bonusheft ansteigen. Als Regelversorgung gelten laut "Stiftung Warentest" je nach Befund medizinisch angemessene Behandlungen "ohne besondere Extras".
Den Heil- und Kostenplan ausführlich durchsprechen
Wie hoch der Anteil der Krankenkasse tatsächlich ausfällt, kann aus dem sogenannten "Heil- und Kostenplan" entnommen werden. Dieser wird im ersten Schritt vom Zahnarzt erstellt und beinhaltet den Behandlungsplan, die voraussichtlichen Kosten und die Höhe der jeweiligen Anteile. Fallen im Laufe der Behandlung jedoch weitere Kosten an, kann der endgültige Betrag vom Kostenvoranschlag im Heil- und Kostenplan abweichen. Hierbei rät "Stiftung Warentest", sich vor der Unterschrift den Behandlungsplan unbedingt erklären zu lassen, warum die geplante Versorgung aus medizinischer Sicht notwendig ist und sich ebenso über Alternativen aufklären lassen.
Zweite Meinung einholen
Versicherte haben stets die Möglichkeit, bei einem weiteren unabhängigen Zahnarzt kostenlos eine zweite Meinung einzuholen. Die Zahnzusatzversicherung "dentolo" führt aus, dass es in den meisten Fällen viele verschiedene Therapieansätze und Behandlungsmöglichkeiten gibt. "Gerade bei umfangreichen und teuren Therapien kann es große Unterschiede bei der Behandlungsmethode und den entstehenden Kosten geben." Deshalb rät "dentolo", bei Unsicherheiten einen anderen Zahnarzt um eine unabhängige Zweitmeinung zu bitten.
Behandlung erst nach Genehmigung
Hat der Zahnarzt über die Notwendigkeit der einzelnen Schritte aufgeklärt, über eventuelle Alternativen informiert sowie hat unter Umständen ein zweiter Zahnarzt das geplante Unterfangen ohne merkliche Einwände abgesegnet, so kann der Heil- und Kostenplan unterschrieben werden. Allerdings ist es von elementarer Wichtigkeit, den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsstart an die Krankenkasse zu senden und die Behandlung erst zu beginnen, wenn die Krankenkasse die Behandlung genehmigt. Erst dann kann sichergestellt werden, dass die Krankenkasse ihren Anteil auch bezahlt.
Eigenanteil durch Zahnzusatzversicherung senken
Durch eine Zahnzusatzversicherung kann der Eigenanteil weiter gesenkt werden. Laut "Stiftung Warentest" lohnt sie sich vor allem dann, wenn die von der Krankenkasse bezuschusste Regelversorgung nicht mehr ausreicht. Wer beispielsweise statt der herkömmlichen Metallkrone lieber die teurere Keramiklösung haben möchte, könnte unter Umständen das Abschließen einer privaten Zahnzusatzversicherung in Erwägung ziehen, da sich eine gesetzliche Krankenkasse nicht an Zusatzkosten beteiligt. Ebenso Patienten, bei denen mehrere Zähne innerhalb kurzer Zeit einer Behandlung unterzogen werden müssen, könnten sich über eine Zahnzusatzversicherung Gedanken machen, so "Stiftung Warentest".
Redaktion finanzen.net
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