Dafür braucht jeder ein Girokonto
Das Girokonto stellt heutzutage den Mittelpunkt des alltäglichen Zahlungsverkehrs dar. Doch welchen Zweck hat es genau und was können Nutzer damit alles machen?
Ein Girokonto gehört inzwischen wie selbstverständlich zum Leben der meisten Menschen, viele haben ihr Bankkonto seit Kindertagen. So nutzen wir regelmäßig unser Zahlungskonto beim Kreditinstitut unseres Vertrauens. Über das Girokonto wird der Zahlungsverkehr mit anderen Bankkonten ermöglicht. Beispielsweise erhalten Arbeitnehmer ihr Gehalt auf diese Weise.
Zahlungsverkehr mit dem Girokonto
Auf das Konto, das auf den jeweiligen Namen des Nutzers bei einer beliebigen Bank eröffnet wurde, können Einzahlungen getätigt werden. So lässt sich beispielsweise Bargeld auf das Konto gutschreiben, aber auch das Gehalt oder etwa Kindergeld empfangen. Mit dem Girokonto können auch Zahlungen getätigt werden: Mittels einmaliger Überweisung wird ein bestimmter Geldbetrag auf ein anderes Konto überwiesen - mit einem Dauerauftrag lässt sich ein erwünschter Turnus für eine Überweisung an ein bestimmtes Konto festlegen. Diese Funktion wird oftmals für wichtige, regelmäßige Ausgaben verwendet, um etwa dem Vermieter die monatliche Miete zukommen zu lassen.
Die zum Girokonto zugehörige Girokarte, oder auch EC-Karte, ermöglicht es dem Nutzer außerdem, Bargeld von Bankautomaten abzuheben oder in den verschiedensten Geschäften ohne bares Geld zu bezahlen. Aber Achtung: Viele Konten können wegen des Dispositionskredits - eine auf einen festgelegten Betrag begrenzte Überziehungsmöglichkeit - schnell ein Minus verbuchen.
Wichtige Funktionen
Neben der Überweisung und dem Dauerauftrag gibt es noch weitere Funktionen, die über ein Girokonto genutzt werden können. Wichtig ist unter anderem die Lastschrift: Diese können Bankkunden erteilen, damit Unternehmen oder Personen Geld von ihrem Konto abziehen dürfen - dafür benötigen sie als Erlaubnis die sogenannte Einzugsermächtigung. Oft werden Posten wie Versicherungsbeiträge auf diese Weise eingezogen. Doch sollte diese vereinbarte Abbuchung nicht möglich sein, weil Ihr Konto bereits im Minus ist oder Daten nicht gestimmt haben, dann erhalten die Besitzer des jeweiligen Girokontos eine Rücklastschrift. Meist fallen hier zusätzliche Gebühren an.
Um andere Personen auf das Bankkonto zugreifen zu lassen, kann eine Bankvollmacht erteilt werden. Dabei wird genau festgelegt, wer welche Funktionen des Girokontos zusätzlich zum Besitzer verwenden darf. Des Weiteren ist es mittels einer Autorisierung möglich, einem anderen Menschen zu gestatten, unter festgelegten Bedingungen Geld einzuholen.
Online und in der Filiale verfügbar
Alle Funktionen können direkt am Bankschalter oder auch teilweise an den Automaten in den Filialen genutzt werden. Allerdings geht der Trend vermehrt zum Online-Banking. Dementsprechend gehen viele Personen nicht mehr extra in die Geschäftsstelle des auserkorenen Geldhauses, sondern erledigen ihren Zahlungsverkehr bequem von Zuhause aus. Dabei ist es zumeist so, dass der Kunde sowohl Online-Banking als auch das stationäre Bankgeschäft nutzen kann. Das Bankgeschäft mit dem Girokonto kann aber teilweise auch telefonisch oder postalisch erfolgen - die Nutzungsmöglichkeiten sind bei den meisten Anbietern vielfältig.
Sind Girokonten kostenfrei?
Etliche Finanzinstitute bewerben Girokonten als kostenfrei. Doch ein genauer Blick und Vergleiche zwischen den Anbietern von Girokonten können sich lohnen, denn oft kommt dennoch zu Kosten in unterschiedlicher Form an oder die Gebührenfreiheit ist an spezielle Faktoren geknüpft. Fallen bei einem Girokonto keine monatlichen Kontoführungsgebühren an, können sich diese zum Beispiel in einer Grundgebühr oder Jahresgebühr verbergen - müssen es aber nicht.
Redaktion finanzen.net
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