Konsequenzen zu erwarten

Darf man sein Handy am Arbeitsplatz laden?

16.03.24 22:57 Uhr

Darf man sein Handy am Arbeitsplatz laden? | finanzen.net

Für viele ist es eine Selbstverständlichkeit im Arbeitsalltag: Den Handyakku während der Arbeitszeit zu laden, damit man auf dem Heimweg Musik hören oder Videos schauen kann. Doch ist das eigentlich erlaubt?

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Geld sparen durch auswärtiges Akkuladen?

Gerade in Zeiten, in denen die Strompreise Rekordwerte erreichen, erscheint es womöglich besonders verlockend, sein Smartphone im Büro mit Energie zu versorgen. Zunächst ist dazu aber zu sagen: Die Stromrechnung wird sich durch das auswärtige Handyladen nicht bedeutend reduzieren, kostet das vollständige Laden des Handyakkus auch bei Strompreisen von 0,5 Euro pro Kilowattstunde deutlich weniger als einen Cent und wird damit auf der Jahresrechnung einen zu vernachlässigenden Posten ausmachen. Trotzdem kann es verlockend sein, das Handy im Betrieb zu laden, möchte man etwa auf dem Heimweg das Smartphone ausgiebig nutzen, etwa um Musik über Spotify zu streamen.

Grundsätzlich: Erlaubnis erforderlich

Um sich rechtstreu zu verhalten, sollte man besser das Einverständnis des Arbeitgebers einholen, bevor man sein Ladegerät an der Steckdose anschließt, denn: Gemäß § 248c StGB ist die Entziehung elektrischer Energie eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Entsteht nur ein geringer Schaden, wie es beim Handyladen der Fall ist, wird die Polizei aber erst auf Antrag des Geschädigten, hier des Arbeitgebers, auf Strafverfolgung tätig.

Auch arbeitsrechtliche Konsequenzen denkbar

Der Arbeitgeber kann, sollte er das Verhalten nicht billigen, auch ohne die Zuhilfenahme der Strafverfolgung Maßnahmen treffen: Eine fristlose Kündigung wird im Ergebnis aufgrund des sehr niedrigen Schadens zwar wohl keinen Erfolg haben. Dennoch ist zu beachten, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung den Diebstahl geringwertiger Sachen als für die fristlose Kündigung erforderlichen wichtigen Grund annimmt. Will der Arbeitgeber auf andere Weise ihm missfallendes Verhalten unterbinden, liegt auch die Abmahnung nahe. Sollte der Arbeitnehmer auch die Abmahnung nicht beachten und weiterhin die Steckdosen des Arbeitgebers für private Zwecke nutzen, kann der Arbeitgeber verhaltensbedingt kündigen.

Redaktion finanzen.net

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