Knöllchen für Falschparker

Aldi, Lidl, Edeka und Co.: Einkaufen kann auch außerhalb des Supermarkts teuer werden

04.11.22 06:03 Uhr

Aldi, Lidl, Edeka und Co.: Einkaufen kann auch außerhalb des Supermarkts teuer werden | finanzen.net

Beim Großeinkauf im Supermarkt ist jeder froh, wenn es einen großen Supermarktparkplatz gibt, auf dem man auch zu Stoßzeiten einen Parkplatz findet. Aber Achtung: Wer hier nicht aufpasst, für den kann das Parken teuer werden.

Nach dem Wocheneinkauf bei Aldi, Lidl, Edeka und Co. noch schnell zur Apotheke und das dringend benötigte Rezept abholen und dann noch eben beim Bäcker vorbei und frische Brezeln fürs Abendessen kaufen. Oft nutzen Kunden Supermarktparkplätze nicht nur während ihres Einkaufs im zugehörigen Laden, sondern auch noch länger. Einige parken auch einfach so auf den kostenlosen Parkplätzen, ohne Kunden des jeweiligen Supermarkts zu sein, manchmal auch auf Dauer. Klar, dass das den Ladenbesitzern und anderen Kunden, die dann im Zweifelsfall keinen Parkplatz mehr bekommen, nicht gefällt. Deshalb ist Vorsicht geboten, wenn man nicht ordentlich blechen will.

Parkscheibe nutzen, wenn gefordert

Denn viele Supermarktbesitzer beschäftigen mittlerweile private Firmen wie Park&Control, Fairparken oder Parkräume KG, die das ordnungsgemäße Parken auf den eigenen Stellplätzen überwachen. Wer fälschlicherweise dort steht, der bekommt ein Knöllchen.

Dies gilt aber nur dann, wenn deutlich sichtbare Schilder aufgestellt sind, aus denen hervorgeht, dass es sich um einen Kundenparkplatz handelt, wie lang die zulässige Höchstparkdauer für Kunden ist und wie viel Strafe fällig wird, wenn jemand unsachgemäß dort parkt. In den meisten Fällen muss bei solchen Kundenparkplätzen eine Parkscheibe genutzt werden, liegt keine aus oder ist die Höchstparkdauer überschritten, dürfen die Parkraumbewacher Strafzettel verteilen.

20 bis 30 Euro fürs Falschparken auf Supermarktparkplätzen

Rechtlich dürfen die Strafzettel deshalb verteilt werden, weil jeder, der mit seinem Auto auf einen privaten Supermarktparkplatz fährt, automatisch einen Vertrag mit dem Parkraumbewirtschafter eingeht. Dessen Regelungen müssen demnach eingehalten werden, Zuwiderhandlungen können bestraft werden. Die Höhe der Strafe können die Bewirtschafter selbst festlegen, in den meisten Fällen wird beim Falschparken eine Vertragsstrafe zwischen 20 und 30 Euro fällig.

Für nur mal eben noch zum Bäcker gehen ein hoher Preis, für Leute, die Supermarktparkplätze als kostenlosen Dauerstellplatz nutzen und ihn somit für wirkliche Kunden des Geschäfts blockieren, aber durchaus gerechtfertigt - auch wenn das Knöllchen ungefähr das Doppelte davon kostet, was für Falschparken im öffentlichen Parkraum fällig wird.

Wirkliche Kunden können meist auf Kulanz hoffen

Übrigens: Wer vergessen hat, seine Parkscheibe rauszulegen, aber tatsächlich im Supermarkt einkaufen war, der wird meist kulant behandelt. Hier kann der Einkaufs-Bon als Beleg dafür gelten, dass der Autofahrer zu der Zeit, in der er das Knöllchen bekommen hat, tatsächlich im Markt einkaufen war.

Und: Zahlen muss immer der Fahrer, wenn dieser sich weigert, wird der Halter ermittelt, um ihm eine Mahnung zuzustellen. Allerdings ist der Halter nicht dazu verpflichtet zu zahlen, wenn er belegen kann, dass er zu der Zeit des Falschparkens das Auto nicht geführt hat. Auch muss er nicht offenlegen, wer zu diesem Zeitpunkt der Fahrer war. Nutzer von Carsharing-Diensten wie car2go oder DriveNow, die bei Abholung ihres Fahrzeugs auf einem Supermarktparkplatz ein Knöllchen vorfinden, brauchen ebenfalls keine Angst zu haben, dass sie den Betrag begleichen müssen. Zahlen muss auch hier wieder der Fahrer.

Redaktion finanzen.net

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