Garagenrabatt: Falschangaben bei Versicherungsabschluss zur Garage als Abstellplatz können teuer werden
Eine Garage kann die Kfz-Versicherungsprämie reduzieren und somit die jährlichen Gesamtkosten des PKW etwas eindämmen. Hierbei sollten jedoch unter keinen Umständen Falschangaben vom Versicherungsnehmer gemacht werden, ansonsten kann es teuer werden.
Der Garagenrabatt
Wer schon einmal eine Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, ist mit Sicherheit auf die Frage gestoßen, ob der PKW nachts in einer geschlossenen Garage steht oder nicht. Die Antwort auf diese Frage ist insofern relevant, da die Versicherungen - sofern zutreffend - einen sogenannten Garagenrabatt von den regulären Versicherungskosten abziehen.
Wie Verivox* erklärt, wird dieser Rabatt beim Abschluss einer Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung gewährt, da der Versicherer hierdurch statistisch betrachtet mit weniger Schäden, also auch geringeren Kosten, zu rechnen hat: So schützt die Garage den PKW nicht nur vor Unwetterschäden durch herabfallende Äste und umstürzende Bäume, sondern beispielsweise auch vor Diebstahl. Der Garagenrabatt errechnet sich in der Regel prozentual zum jährlichen Versicherungsbetrag.
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Die Voraussetzungen für einen Garagenrabatt
Damit der Rabatt gewährt wird, muss die Garage gewisse Eigenschaften erfüllen. Es muss sich nach Angaben der Kfz-Auskunft um eine der folgenden Garagenarten handeln:
• Einzelgarage
• Doppelgarage
• Sammelgarage
• Tiefgarage
Ist die Garage abschließbar, fällt der Rabatt in der Regel höher aus. Wird ein Garagenrabatt vereinbart, geht die Versicherung davon aus, dass der PKW über Nacht (22 bis sechs Uhr) hauptsächlich auch in der Garage steht. Wird die Garage allerdings gerade umgebaut oder kann aus anderen gerechtfertigten Gründen nicht verwendet werden, stellt dies laut Verivox* keinen Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen dar.
Änderungen sollten zeitnah kommuniziert werden
Wer jedoch fälschlicherweise behauptet, dass eine Garage vorhanden sei und der PKW auch jede Nacht dort unterkommt, muss beim Auffliegen mit empfindlichen Geldstrafen oder im schlimmsten Fall dem Rücktritt des Versicherers vom Vertrag rechnen.
Übrigens konnte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei einer Umfrage unter verschiedenen Versicherern feststellen, dass oft auch dann Nachzahlungen eingefordert werden, wenn die Korrektur nicht mehr gültiger Angaben vergessen wurde. Es lohnt sich also, alle Änderungen zeitnah weiterzugeben. Denn: Hat der Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben zur Garage gemacht, kann sogar eine Kündigung des Vertrags durch den Versicherer drohen.
Anders sieht es aus, wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit entstanden ist, das Garagentor also beispielsweise über Nacht offen stand. Wie die Deutsche Schadenshilfe auf ihrer Website erklärt, haben Versicherer in diesem Fall die Möglichkeit, nur einen Teil der Kosten zu übernehmen oder den Versicherungsnehmer den gesamten Schaden zahlen zu lassen. Wurde das Fahrzeug allerdings beispielsweise aus der offenen Garage gestohlen, kann der Versicherungsnehmer natürlich immer noch Anzeige gegen die Diebe erstatten und darauf hoffen, das Fahrzeug oder den Fahrzeugwert zurückzubekommen.
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Falschangaben können teuer werden
Konnte das Fahrzeug von Dritten wegen der Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers beschädigt werden, greift nach Angaben von t-online mit Verweis auf die Nachrichtenagentur dpa weiterhin der Versicherungsschutz. Die Versicherung könne bei der Schadensbehebung aber den Versicherungsnehmer zu einer Selbstbeteiligung von bis zu 5.000 Euro verpflichten.
Im Endeffekt hängt der Umgang mit vorsätzlich gemachten Falschangaben oder Fahrlässigkeit immer vom Einzelfall ab, wobei im Extremfall der Verlust des Versicherungsschutzes droht. Es lohnt sich also, gegenüber der Versicherung ehrlich zu sein und offen zu kommunizieren.
Redaktion finanzen.net
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