Kassenwechsel

Von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung: So können Rentner hunderte Euro sparen

07.02.23 06:39 Uhr

Von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung: So können Rentner hunderte Euro sparen | finanzen.net

Private Krankenversicherungen werden mit dem Alter immer teurer. Für Senioren bietet sich an dieser Stelle Sparpotenzial, wenn sie in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner wechseln. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Krankenversicherung im Alter

Wer jahrelang privat krankenversichert war, kann im Alter oft nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR, wechseln und muss stattdessen hohe Beitragszahlungen leisten. Viele wissen gar nicht, dass der Wechsel in die gesetzliche Rentenversicherung mit zunehmendem Alter immer schwieriger wird. Um noch kurz vor dem Renteneintrittsalter problemlos von der privaten zu der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln zu können, muss der zukünftige Rentner jünger als 55 Jahre alt sein und darf die von der gesetzlichen Krankenkasse festgelegte Verdienstgrenze nicht überschreiten.

Ist der Antragsteller bereits Rentner, hat er nach wie vor die Möglichkeit, sich über die 9/10-Regel gesetzlich versichern zu lassen und somit in die Krankenversicherung der Rentner zu gelangen. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, ist die KVdR keine eigene Versicherung, sondern ein Status, den die gesetzlichen Krankenkassen anbieten: Ist ein Rentner bei der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, da er die 9/10-Regel erfüllt, erhält er automatisch diesen Status. Senioren profitieren bei der KVdR unter anderem von niedrigeren Beitragssätzen.

Die 9/10-Regel - für einige eine große Hürde

Die 9/10-Regel besagt, dass ein Rentner in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens mindestens 90 Prozent dieser Zeit bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein muss, um auch noch im Rentenalter von der privaten Krankenversicherung zu der Krankenversicherung der Rentner wechseln und somit pflichtversichert werden zu können. Dabei ist irrelevant, ob der Antragssteller während der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens freiwillig, familien- oder pflichtversichert war. Hauptsache, er war Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie Krankenkassen.net berichtet, zählt dabei jeder einzelne Tag, den ein Antragssteller gesetzlich versichert war. Begonnen wird bei der Berechnung beim ersten Tag, an dem eine Anstellung angenommen wurde. Das Ende des relevanten Arbeitszeitraums stellt der Tag dar, an dem der Rentenantrag gestellt wird. Ein Rechenbeispiel: Kommt ein Rentner also auf insgesamt 40 Arbeitsjahre, muss er von den letzten 20 Jahren seines Arbeitslebens 90 Prozent der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein, sprich 18 Jahre. War er das nicht, ist ein Wechsel fast unmöglich.

Kinder können den Kassenwechsel ermöglichen

Seit 2017 gibt es eine Neuerung der 9/10-Regel für Eltern, die es Müttern und Vätern ermöglicht, doch noch in die KVdR zu gelangen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 2017 werden einem Elternteil je Kind drei Jahre Versicherungszeit angerechnet, für leibliche Kinder ebenso wie für Stief- oder Pflegekinder. Dabei ist egal, wer die Kinder großgezogen hat, außerdem erhalten beide Elternteile diese Bonusjahre. Hat der Antragsteller zwei Kinder, müsste er nicht wie im obigen Beispiel 18 Jahre bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein, um zur KVdR wechseln zu können, sondern nur 12. Ein erheblicher Unterschied.

Auch ein Auslandsaufenthalt kann den Krankenkassenwechsel möglich machen

Eine weitere Ausnahme für den Wechsel von der privaten Krankenversicherung zur Krankenversicherung der Rentner stellen Auslandsaufenthalte dar. Wenn der Antragssteller während der Zeit im Ausland gesetzlich krankenversichert war, das Land ferner im europäischen Wirtschaftsraum liegt oder ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, dann können diese Jahre bei der Krankenkasse anerkannt werden.

Was, wenn es nicht für die KVdR reicht?

Wer nicht genug Jahre in der gesetzlichen Krankenversicherung zusammenbekommt, um bei der KVdR gesetzlich pflichtversichert zu werden, aber trotzdem in die gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte, der kann sich auch im Rentenalter freiwillig gesetzlich krankenversichern lassen, so die Verbraucherzentrale. Allerdings errechnen sich dadurch höhere Beiträge, da mehr Einkünfte mit einbezogen werden als bei der Krankenversicherung der Rentner.

Redaktion finanzen.net

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