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Praktikum: Ist der Arbeitgeber zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet?

13.07.22 22:38 Uhr

Praktikum: Ist der Arbeitgeber zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet? | finanzen.net

Wir verraten, was man rund um das Thema Arbeitszeugnis im Praktikum wissen sollte und worauf Praktikanten beim Arbeitszeugnis achten sollten.

Ein Praktikum bringt im Idealfall nicht nur neue Kenntnisse, Kontakte und Erfahrung, sondern bei guter Leistung auch ein entsprechendes Arbeitszeugnis. Dieses Dokument ist sehr wichtig, um seine praktischen Erfahrungen und Leistungen in späteren Bewerbungen nachweisen zu können. Doch haben Praktikanten und Praktikantinnen auch ein Recht auf das Zeugnis und worauf muss man beim Arbeitszeugnis eigentlich achten?

Das Recht auf ein Praktikumszeugnis

Jeder Praktikant hat grundsätzlich das Recht, ein Praktikumszeugnis als Leistungsnachweis zu erhalten und das unabhängig von der Dauer der Anstellung. Das besagen Paragraf 109 der Gewerbeordnung und Paragraf 630 des Bundesgesetzbuches. Demnach sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein Arbeitszeugnis auszustellen, wodurch die Passagen ebenso auf die Ausstellung eines Praktikumszeugnisses anwendbar sind. Im Idealfall sollte das Zeugnis zeitnah nach Ende des Praktikums ausgestellt werden.

Die Qualität des Zeugnisses

Bei jeder Art von Arbeitszeugnis gilt es zu beachten, dass es deutliche Unterschiede in Form und Aussage gibt. In der Gewerbeordnung wird zwischen einem "einfachen Zeugnis" und einem "qualifizierten Zeugnis" unterschieden. Bei dem einfachen Zeugnis handelt es sich lediglich um eine Art Bestätigung, dass man in einem Betrieb beschäftigt war. Es beinhaltet keine Aussagen über die Art der Aufgabe oder die Qualität der eigenen Leistung. Dieses Zeugnis eignet sich aufgrund des Mangels an weiteren Informationen eher weniger als Leistungsnachweis für künftige Bewerbungen und Arbeitgeber und dient lediglich als Bestätigung. In einem qualifizierten Arbeitszeugnis hingegen, werden neben der Bestätigung der Anstellung auch persönliche Leistungen innerhalb der Praktikumszeit bewertet. Letzteres hilft dabei, nach dem Praktikum einen Job mit Festanstellung zu finden, da das Praktikumszeugnis als Leistungsreferenz dient. Wenn Arbeitnehmer mit der Form des erhaltenen Zeugnisses nicht zufrieden sind, haben sie das Recht einen entsprechenden umfangreichen Leistungsnachweis einzufordern.

Redaktion finanzen.net

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