Diese Warnzeichen deuten auf eine baldige Kündigung hin
Bei Schwierigkeiten im Job droht nicht immer direkt die Kündigung. Bestimmte Warnzeichen sollten Angestellte jedoch ernst nehmen - und sich eventuell vorausschauend auf die Jobsuche vorbereiten.
Im Job läuft es nicht ganz rund? Mit 44 Prozent gab immerhin knapp die Hälfte aller Befragten einer Airtasker-Umfrage an, in ihrer Berufslaufbahn bereits entlassen worden zu sein. Dies ist also keine Seltenheit - dennoch kann es helfen, schon vor der Kündigung Bescheid zu wissen und sich auf die neue Situation vorzubereiten. Diese sieben Warnzeichen (in beliebiger Reihenfolge) könnten auf eine baldige Kündigung hinweisen. Bevor man jedoch in Panik gerät, sollte man die Situation immer einer außenstehenden Person schildern und eine zweite Einschätzung der Lage einholen: Es kann immer auch sein, dass man Zeichen falsch deutet. Wer ganz sicher sein will, kann auch das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.
1 - Die Arbeit ist nicht profitbringend
Das Karriereberatungsunternehmen KARENT erklärt: "Es reicht nicht aus, produktiv zu sein. Man muss effizient arbeiten." Wenn bestimmte Angestellte sich also für ein Unternehmen nicht rentieren, weil ihre Arbeit nicht ausreichend Gewinn einbringt, könnte diesen Angestellten die Kündigung drohen. Es ist auch möglich, dass die gesamte Abteilung nicht rentabel ist und umstrukturiert werden soll und deswegen Angestellte entlassen werden. Wer den Verdacht hat, in dieser Situation zu sein, sollte sich KARENT zufolge auf die Suche nach einem neuen Job vorbereiten.
2 - Weniger Eigenverantwortung
Das Portal Arbeits-ABC weist darauf hin, dass auch die Entziehung von Eigenverantwortung auf eine kommende Kündigung hindeuten kann: Wird man von den Vorgesetzten deutlich mehr kontrolliert als zuvor und kann weniger Dinge selbst entscheiden oder koordinieren, bereitet sich das Unternehmen möglicherweise - aus welchen Gründen auch immer - auf die Entlassung vor.
3 - Weniger Besprechungen
Dasselbe gelte für Angestellte, die weniger zu Besprechungen eingeladen werden als vorher oder gar Ausladungen erhalten. Auch, wer früher oft um eine Einschätzung der Lage gebeten wurde und mittlerweile nur selten seine Meinung einbringen soll, könne dies als Zeichen für eine mögliche Kündigung betrachten: Auf diese Art werden Angestellte aufs Abstellgleis geschoben, deren Expertise für ein Unternehmen nicht mehr so relevant ist wie sie einmal war.
4 - Straining: Angestellte werden absichtlich gelangweilt
Verschiedenen Expertenplattformen zufolge ist Straining bei Arbeitgebern heutzutage ein beliebtes Mittel, Angestellte loszuwerden. Dabei handelt es sich um eine Strategie, bei der den betroffenen Angestellten Aufgaben entzogen oder größtenteils anspruchslose Aufgaben zugeteilt werden - die Person soll ins Boreout getrieben werden und sich so sehr langweilen, dass sie freiwillig kündigt. Der Gutachter Professor Dr. Harald Ege erklärt gegenüber dem Arbeits-ABC: "Immer mehr Unternehmen versuchen bewusst durch das Straining überflüssig, zu alt oder zu teuer gewordene Mitarbeiter loszuwerden, welche sie aufgrund des Arbeitnehmerschutzes nicht oder nicht abfindungsfrei kündigen könnten."
Achtung: Straining ist Ege zufolge eine Form von Mobbing, gegen die gerichtlich vorgegangen werden kann. Allerdings ist die Rechtslage laut Arbeits-ABC noch nicht geklärt - es sei bereits vorgekommen, dass betroffene Personen in der ersten Instanz wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe verurteilt wurden.
5 - Einarbeitung neuer Mitarbeiter
Wenn in das eigene Team ein oder mehrere neue Mitarbeiter eingearbeitet werden, deren Kompetenzen den eigenen entsprechen, lässt die Kündigung möglicherweise nicht mehr lange auf sich warten. Das Portal Karrierebibel weist jedoch darauf hin, dass dies nicht unbedingt der Fall sein muss: Ist etwa die Abteilung gerade am Wachsen, können neue Angestellte mit ähnlichen Kompetenzen auch lediglich zur Entlastung des bereits bestehenden Teams eingestellt werden.
6 - Schlechte Rückmeldungen
Angestellte, die gehäuft negative Rückmeldungen zu ihrer Arbeit erhalten oder sich gar für ihre Position rechtfertigen müssen, könnte ebenfalls bald eine Kündigung bevorstehen. KARENT empfiehlt ganz allgemein, sich nach einer schlechten Rückmeldung nicht zurückzuziehen und unsichtbar zu machen, sondern besonders viel Energie und Mühe in kommende Aufgaben zu stecken. Wer seinen Vorgesetzen zeige, auch gute Ergebnisse liefern zu können, habe die Möglichkeit, sich vor der Kündigung zu retten.
7 - Die Abmahnung
Wie die Kanzlei Hasselbach erklärt, ist nach Paragraf 214 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine verhaltensbedingte Kündigung - also eine Kündigung aufgrund einer Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer - in den meisten Fällen nur dann zulässig, wenn zuvor eine Abmahnung ausgesprochen wurde. In dieser muss laut Arbeits-ABC das triftige Vergehen der betroffenen Person sowie die Aufforderung zur Verhaltensänderung stehen.
Eine Abmahnung macht Angestellten ganz deutlich klar, dass sie auf der Abschussliste des Unternehmens stehen. Deswegen ist es hier - wie auch bei anderen mehr oder weniger subtilen Warnzeichen für eine baldige Kündigung - KARENT zufolge ratsam, vorsichtshalber den Lebenslauf auf Vordermann zu bringen, alte Kontakte wieder aufleben zu lassen und sich möglicherweise bereits auf dem Arbeitsmarkt umzuschauen. Auch ein Rechtsbeistand kann hilfreich sein, um sich auf einen möglichst reibungslosen Abschied von dem Unternehmen vorzubereiten.
Redaktion finanzen.net
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