Kann der Chef nach der Kündigung den Urlaub zurückfordern?
Der Jahresurlaub ist genommen, dann wird unter dem Jahr der Job gewechselt. Was passiert mit den bereits genommenen Urlaubstagen?
Der gesamte Jahresurlaub wurde bereits im Frühjahr verbraten, auf einmal kommt ein neues Job-Angebot, das man nicht ablehnen kann. Was passiert jetzt mit den bereits genommenen Urlaubstagen? Hat der frühere Chef ein Recht darauf, das Urlaubsentgelt zurückzufordern?
Ausscheiden im ersten Halbjahr? Keine Rückforderung möglich
Davor müssen Arbeitnehmer keine Angst haben. Wenn die allgemeinen Regelungen zum Urlaubnehmen erfüllt sind, kann der Chef nicht einfach so das Urlaubsentgelt zurückfordern. Die Regelungen besagen unter anderem, dass man mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein muss, um den Urlaubsanspruch zu bekommen. War zum Zeitpunkt des Urlaubsantrags planmäßig das Beschäftigungsverhältnis länger als bis zum 30. Juni, dann braucht der Arbeitnehmer nichts wegen etwaiger Rückforderungen befürchten.
Denn sobald man länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt ist und planmäßig über die erste Jahreshälfte hinaus in der Firma arbeitet, hat man den vollen Anspruch auf die vier Wochen Urlaub, der gesetzlich geregelt wird. Sonderregelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag komplizieren den Sachverhalt aber.
Ausscheiden im zweiten Halbjahr? Tage über gesetzlichem Anspruch
Denn die Regeln im Vertrag können die gesetzlichen Regeln ersetzen, erklärte Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Hier können dann beispielsweise mehr als die 20 gesetzlich geregelten Urlaubstage gestattet werden, dafür aber eine Klausel festgesetzt werden, dass pro Kalendermonat der Anspruch auf ein Zwölftel der Urlaubstage besteht und nicht auf die gesamten Urlaubstage von Anfang an.
Wer mehr als die gesetzlichen Urlaubstage hat und diese zum Jahresanfang nimmt, braucht sich aber auch nicht sorgen, schreibt die Website "haufe.de", die sich mit Personalfragen beschäftigt. Scheidet man im ersten Halbjahr aus, können die Urlaubstage nicht zurückgefordert werden, auch wenn sie über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen. Erfolgt die Kündigung aber erst im zweiten Halbjahr, dann könnten die Urlaubstage, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, vom Chef zurückgefordert werden.
Kein doppelter Urlaub bei Jobwechsel unter dem Jahr
Wer unter dem Jahr seinen Job wechselt, sollte eines aber auf jeden Fall beachten: Hat er seinen kompletten Urlaubsanspruch schon im alten Job verbraten, hat er nach dem Wechsel keinen neuen Urlaubsanspruch mehr. Denn der neue Arbeitgeber muss ihm keine Urlaubstage gewähren, wenn der Arbeitnehmer diese schon im alten Job genommen hat. Dafür muss der alte Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Urlaubsbescheinigung ausstellen, die aufzeigt, wie viele Urlaubstage schon genommen worden sind.
Redaktion finanzen.net
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