Job und Familie

Was ist Teilzeit in Elternzeit und wie funktioniert es?

12.03.25 11:29 Uhr

Teilzeit in Elternzeit arbeiten: Wann es sich lohnt und was beachtet werden muss | finanzen.net

Die Teilzeitarbeit während der Elternzeit ermöglicht es Eltern, ihre beruflichen Verpflichtungen mit der Betreuung ihres Kindes zu vereinbaren. In Deutschland haben Arbeitnehmer das Recht, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Um während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

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• Betriebsgröße: Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter, wobei Auszubildende nicht mitgezählt werden.
• Betriebszugehörigkeit: Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung.
• Arbeitszeitumfang: Die gewünschte Teilzeitarbeit umfasst mindestens 15 und höchstens 32 Wochenstunden und soll für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten ausgeübt werden.
• Keine dringenden betrieblichen Gründe: Es dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitarbeit sprechen.
Diese Voraussetzungen sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgelegt.

Antragsverfahren und Fristen

Der Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Dabei sind folgende Fristen zu beachten:

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- Vor dem dritten Geburtstag des Kindes: Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Teilzeitarbeit gestellt werden.
- Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes: Hier beträgt die Frist 13 Wochen vor Beginn der Teilzeittätigkeit.

Im Antrag sollten der gewünschte Beginn, die Dauer, der Umfang der Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitsstunden angegeben werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen auf den Antrag zu reagieren. Lehnt er den Antrag ab, muss er dies schriftlich und mit einer Begründung tun. Ohne rechtzeitige Ablehnung gilt der Antrag als genehmigt.

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Kombination von Teilzeitarbeit und Elterngeld und der Kündigungsschutz

Auch während des Bezugs von Elterngeld ist eine Teilzeitarbeit grundsätzlich möglich. Dabei darf die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden nicht überschreiten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Einkommen aus der Teilzeitarbeit auf das Elterngeld angerechnet wird, wie ein Online-Beitrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklärt. Das ElterngeldPlus bietet hier Vorteile, da es speziell für Eltern konzipiert wurde, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Mit ElterngeldPlus können Eltern länger Elterngeld beziehen, wenn sie parallel in Teilzeit tätig sind.

Kombination von Teilzeitarbeit und Elterngeld

Während der Elternzeit, auch bei Teilzeitarbeit, besteht zudem ein besonderer Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht kündigen darf. Ausnahmen hiervon sind nur in besonderen Fällen möglich und bedürfen der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde, wie es abschließend heißt.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

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