Vielfach beschäftigt: Die rechtlichen Grenzen bei mehreren Minijobs
In der heutigen Arbeitswelt stellen sich viele die Frage, ob es möglich ist, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben. Die Antwort darauf ist nicht so einfach, wie es scheint, denn es gibt bestimmte Bedingungen zu beachten.
Weniger Abgaben für Arbeitnehmer
In der heutigen Arbeitswelt, die zunehmend flexibler wird, ist es für viele Menschen eine Versuchung, mehrere Minijobs gleichzeitig anzunehmen, sei es aus finanziellen Gründen oder um ihre Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen zu nutzen. Doch bevor man in diese Job-Jonglage einsteigt, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Überlegungen zu verstehen.
Aus Arbeitnehmersicht bieten Beschäftigungen mit dem Status als Minijobs Vorteile hinsichtlich der Abgaben. Solange das monatliche Einkommen aus einem Minijob unter der Verdienstgrenze bleibt, sind die Abgaben für Sozialversicherungen wie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung niedrig oder entfallen sogar ganz. Dadurch behalten Arbeitnehmer mehr von ihrem Verdienst. Diese geringen Abgaben tragen dazu bei, dass Minijobs oft als attraktive Möglichkeit angesehen werden, zusätzliches Einkommen zu erzielen, ohne dass es zu großen finanziellen Belastungen kommt.
Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst einmal darf man keinen Hauptjob haben, der sozialversicherungspflichtig ist. Wer bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, darf zusätzlich nur einen Minijob ausüben. Dies bedeutet, dass man entweder gar keinen Hauptjob hat oder dass der Hauptjob bereits so geringfügig ist, dass er als Minijob eingestuft wird.
Verdienstgrenze beachten
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einhaltung der Verdienstgrenze. Seit Januar 2024 liegt diese Grenze bei 538 Euro im Monat. Das bedeutet, dass Minijobber höchstens 538 Euro pro Monat als Summe aller Verdienste erhalten dürfen, um weiterhin als Minijobber zu gelten. Liegt der monatliche Verdienst darüber, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig.
Es gibt eine Ausnahme von der Verdienstgrenze für kurzfristige Beschäftigungen. Diese sind nicht an die Verdienstgrenze gebunden, sondern an zeitliche Begrenzungen innerhalb eines Kalenderjahres. Kurzfristige Beschäftigungen dürfen maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern. Zusätzlich zu einem Minijob mit Verdienstgrenze ist es möglich, eine kurzfristige Beschäftigung auszuüben, ohne dass die Verdienste zusammengerechnet werden.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden müssen, um nicht als einheitliches Beschäftigungsverhältnis angesehen zu werden. Andernfalls würden die Verdienste zusammengerechnet und die Verdienstgrenze überschreiten.
Nur ein Minijob zusätzlich zum Hauptjob
Für Minijobber mit einem Hauptjob gelten ähnliche Regelungen, wobei die zeitliche Reihenfolge entscheidend ist. Nur der erste Minijob bleibt bei der Minijob-Zentrale gemeldet, alle weiteren müssen unabhängig von der Höhe des Verdienstes als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei der gesetzlichen Krankenkasse gemeldet werden.
Redaktion finanzen.net
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