Hunderte Verstöße gegen Corona-Einreiseregeln - unerlaubt eingereist
Die Bundespolizei hat innerhalb weniger Tage mehrere Hundert Verstöße gegen die verschärften Corona-Einreiseregeln festgestellt.
Konkret geht es bei den Beschränkungen um Flüge aus Gebieten mit besonders hohen Inzidenzen, also Ansteckungsraten, sowie um Gebiete, in denen eine womöglich ansteckendere neue Variante des Coronavirus kursiert. Anders als bei Risikogebieten mit etwas weniger hohen Infektionsraten reicht ein Corona-Test nach der Einreise hier nicht aus.
Zwischen dem 24. Januar und dem 1. Februar seien bei 240 Flügen aus ausländischen Hochrisiko- und Virusvariantengebieten 940 Verstöße gegen die geltenden Regeln festgestellt worden, teilte die Bundespolizei am Dienstag in Potsdam mit. Den Angaben zufolge kamen 276 Passagiere aus Gebieten mit besonders hohen Infektionszahlen an, die keine korrekte Einreiseanmeldung vorweisen konnten. In weiteren 373 Fällen fehlte bei Einreisenden aus dieser Gruppe der notwendige aktuelle negative Corona-Test.
Bei den Flugverbindungen aus den sogenannten Virusvariantengebieten kamen demnach 133 Passagiere ohne digitale Anmeldung oder schriftliche Ersatzmitteilung. In 150 Fällen fehlte der Nachweis über ein maximal 48 Stunden altes negatives Testergebnis.
Für die Virusvariantengebiete gilt außerdem seit dem vergangenen Samstag ein Beförderungsverbot mit eng gefassten Ausnahmen. Fluggesellschaften dürfen seither im Prinzip nur noch deutsche Staatsbürger oder Ausländer, die hierzulande ihren Wohnsitz haben, nach Deutschland bringen. Bisher stellte die Bundespolizei acht Verstöße gegen die neue Schutzverordnung fest, beispielsweise wegen einer Beförderung von Passagieren ohne Wohnsitz in Deutschland.
"Alleine gestern sind von Luftfahrtunternehmen ohne einen gültigen negativen Corona-Test zehn Personen aus Virusvariantengebieten und weitere 28 aus Hochinzidenzgebieten nach Deutschland befördert worden - dieses potenzielle Risiko ist vermeidbar", sagte Bundespolizei-Präsident Dieter Romann.
Die Luftfahrtbranche setze auch das neueste Beförderungsverbot um, betonte dagegen der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, Matthias von Randow. Allerdings sei diese neue Regelung den Unternehmen, die ihre Check-In-Prozesse entsprechend hätten umstellen müssen, mit einem Vorlauf von nur wenigen Stunden mitgeteilt worden. Er fügte hinzu: "Da, wo es in wenigen Einzelfällen zu Verstößen durch die Passagiere gekommen sein sollte, ist es selbstverständlich unser Anspruch, die Zahl dieser Verstöße gemeinsam mit den Behörden schnell auf null zu reduzieren."
Die aktuelle Coronavirus-Einreiseverordnung war am 14. Januar in Kraft getreten. Das Bundeskabinett hatte zusätzlich am vergangenen Freitag das Beförderungsverbot für Gebiete, in denen verstärkte neue Varianten des Virus aufgetreten waren, beschlossen. Dazu zählt unter anderem Portugal. Die Maßnahmen an den Binnengrenzen sowie an den See- und Flughäfen seien in enger Abstimmung mit den Bundesländern weiter intensiviert worden, teilte die Bundespolizei mit. An der deutsch-tschechischen Grenze sei die Kontrolldichte unterhalb der Schwelle von temporär wiedereingeführten Grenzkontrollen erhöhe worden.
BERLIN/POTSDAM (dpa-AFX)
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