Homeoffice und Kinder

Kinderbetreuung und Arbeit von Zuhause: Sind alle Beteiligten versichert?

20.09.21 06:15 Uhr

Kinderbetreuung und Arbeit von Zuhause: Sind alle Beteiligten versichert? | finanzen.net

Ständig werden die Vor- und Nachteile der Arbeit im Homeoffice diskutiert sowie technische Einzelheiten besprochen. Eine Sache wird dabei aber vernachlässigt: Der Versicherungsschutz zuhause ist nicht so umfangreich wie im Büro.

Die Umstellung auf die Arbeit von Zuhause ist chaotisch, besonders seit auch die Kinder nicht mehr in Kitas und Schulen untergebracht werden können. Da stolpert schon mal jemand über das quer durch die Wohnung verlegte Verlängerungskabel, das für den improvisierten Arbeitsplatz unabdingbar ist.

Kinder in privat organisierter Kinderbetreuung sind versichert

Zunächst gilt: Sollten sich im Rahmen einer privat organisierten Kinderbetreuung Unfälle ereignen, greift wie üblich die gesetzliche Krankenversicherung. Hinzu kommt, dass Kinder in Corona-bedingten Notbetreuungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Auch Eltern und alle anderen sind natürlich wie gewöhnlich im Homeoffice noch von der gesetzlichen Krankenversicherung geschützt. Knifflig wird es jedoch bei der gesetzlichen Unfallversicherung, die bei beruflichen Tätigkeiten zum Tragen kommt.

Die Grenze zwischen beruflich und privat

Während im Büro der Firma jede Tätigkeit aufgrund des Aufenthalts auf der Unternehmensstätte über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist, gilt dies nicht mehr für Zuhause. Dort wird die Formulierung, laut der die gesetzliche Versicherung nur im Rahmen "beruflicher Tätigkeiten" greift, problematisch: Sobald der Arbeitnehmer in die Küche geht, um ein Glas Wasser zu holen, gilt die Handlung nicht mehr als "berufliche Tätigkeit", sondern ist privat. Dasselbe gilt, wenn ein privates Paket während der Arbeitszeit angenommen oder das Kind getröstet wird.

Denn: Laut eines Urteils des Bundessozialgerichts ist es nicht möglich, einen Arbeitgeber für die Risiken der privaten Wohnung verantwortlich zu machen. Das bedeutet, dass auch der Weg ins Büro der Firma (um beispielsweise etwas abzuholen) erst ab Verlassen der Wohnung, nicht aber des eigenen Arbeitsplatzes im Zuhause, versichert ist. Gar nicht in der gesetzlichen Versicherung sind Wege vom Heimarbeitsplatz zur Notbetreuungsstätte der Kinder inbegriffen.

Dennoch gut versichert sein

Es ist schwer nachzuweisen, dass der Unfall zuhause ein Arbeitsunfall war und damit die gesetzliche Unfallversicherung greift - die Berufsgenossenschaft Handels- und Warenlogistik (BGHW) schreibt: "Ereignet sich ein Unfall in Räumen, die gleichzeitig privat und beruflich genutzt werden, spricht die Vermutung so lange gegen einen Arbeitsunfall, als nicht belegt worden ist, dass der Unfall tatsächlich bei einer beruflichen Tätigkeit geschehen ist."

Wer also sicher gehen will auch zuhause ausreichend geschützt zu sein und das nicht schon längst getan hat, sollte daher eine private Unfallversicherung abschließen - darin können ebenfalls die Kinder eingeschlossen werden. Im Falle eines Unfalls ist man auf diese Weise zumindest finanziell abgesichert.

Redaktion finanzen.net

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