Homeoffice und Kinder

Homeoffice und Kinder - Wie sind alle Beteiligten versichert?

13.02.26 06:17 Uhr

Homeoffice mit Kindern: So sind Eltern und Nachwuchs versichert | finanzen.net

Ständig werden die Vor- und Nachteile der Arbeit im Homeoffice diskutiert sowie technische Einzelheiten besprochen. Eine Sache wird dabei aber vernachlässigt: Der Versicherungsschutz zu Hause hat sich seit 2021 deutlich verbessert, doch wichtige Unterschiede zur Büroarbeit bestehen weiterhin.

Deutlich verbesserter gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

Die Situation für Homeoffice-Arbeiter hat sich in den letzten Jahren grundlegend verbessert. Mittlerweile umfasst der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Homeoffice denselben Umfang wie am Arbeitsplatz im Unternehmen. Diese Gleichbehandlung erfolgte durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und ist heute gängige Rechtspraxis.

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Wie aus Beiträgen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hervorgeht, sind auch der Gang in die Küche oder zur Toilette versichert. Entscheidend für den Versicherungsschutz bleibt jedoch: "Der Weg muss dazu bestimmt sein, die Arbeitskraft zu erhalten", so Eberhard Ziegler von der DGUV.

Das bedeutet konkret: Versichert ist der Weg vom Arbeitsplatz zur Toilette oder in die Küche und zurück. Ausgenommen vom Versicherungsschutz ist dagegen der Aufenthalt auf der Toilette selbst und auch das Essen. Die Rechtsprechung hat zusätzlich klargestellt, dass sogar der erstmalige morgendliche Weg vom Bett ins Homeoffice versichert ist.

Wege zur Kinderbetreuung sind heute versichert

Eine wichtige Verbesserung betrifft Eltern: Unfälle auf dem Weg zwischen Homeoffice und Kita sind mittlerweile Teil des Versicherungsschutzes. Bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zu einer externen Betreuung, stehen sie auf dem direkten Hin- und Rückweg unter Versicherungsschutz.

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Wie die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) erklärt, ist diese Regelung auch im Interesse der Unternehmen, um die verschiedenen Beschäftigungsformen ihrer Mitarbeiter abzusichern. Aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass diese Praxis bereits etabliert ist und regelmäßig angewandt wird.

Kinder in privat organisierter Kinderbetreuung sind unterschiedlich versichert

Bei der Kinderbetreuung selbst bleibt die Situation komplex. Kinder sind während des Besuchs einer staatlich anerkannten Tageseinrichtung gesetzlich unfallversichert. Hierzu zählen Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagesstätten.

Anders verhält es sich bei privat organisierter Kinderbetreuung: Kinder sind nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn der Betreuungsvertrag zwischen Erziehungsberechtigten und der Tagespflegeperson unter Beteiligung des Jugendamts oder einer vom Jugendamt beauftragten Stelle zustande gekommen ist. Bei rein privat organisierten Betreuungen ohne Beteiligung des Jugendamts gehört das Kind nicht zum versicherten Personenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Sollten sich bei privat organisierter Kinderbetreuung Unfälle ereignen, greift wie üblich die gesetzliche Krankenversicherung. Zusätzlich ist es ratsam, dass Betreuungspersonen über eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung verfügen, die auch die unentgeltliche oder entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater abdeckt.

Weiterhin empfehlenswerte zusätzliche Absicherung

Obwohl sich der Versicherungsschutz im Homeoffice erheblich verbessert hat, bleiben Lücken bestehen. Es ist weiterhin schwer nachzuweisen, dass ein Unfall zu Hause tatsächlich ein Arbeitsunfall war. Wie Berichte von Haufe verdeutlichen, spricht bei Unfällen in Räumen, die gleichzeitig privat und beruflich genutzt werden, die Vermutung zunächst gegen einen Arbeitsunfall, solange nicht belegt werden kann, dass dieser tatsächlich bei einer beruflichen Tätigkeit geschah.

Wer also sicher gehen will, auch zu Hause ausreichend geschützt zu sein, und das nicht schon längst getan hat, sollte daher eine private Unfallversicherung abschließen - darin können ebenfalls die Kinder eingeschlossen werden. Im Falle eines Unfalls ist man auf diese Weise zumindest finanziell abgesichert, unabhängig davon, ob die gesetzliche Unfallversicherung den Fall anerkennt oder nicht.

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet trotz der deutlichen Verbesserungen keinen vollständigen Rundum-Schutz. Private Versicherungslösungen können die verbleibenden Lücken schließen und für zusätzliche Sicherheit sorgen, besonders in Zeiten, in denen die Grenzen zwischen beruflichem und privatem Leben im Homeoffice zunehmend verschwimmen.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

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