Karriere-Tipps: Warum sich das Anmieten eines Arbeitszimmers lohnen kann
Nicht jeder Arbeitnehmer hat die Option, das Homeoffice aus der eigenen Wohnung zu gestalten.
Wie die Homeoffice-Situation häufig aussieht
Wer seinen Arbeitsplatz nach Hause verlegt, hat nicht selten mit Konzentrationsschwierigkeiten zu kämpfen - so müssen Kinder beispielsweise betreut und beschult werden. "Aus diesem Grund haben sich manche Arbeitnehmer ein externes Arbeitszimmer angemietet", kommentiert dies Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin gegenüber t-online. Sie erklärt weiterhin, dass es sich dabei um Räumlichkeiten in Hotels oder Pensionen handeln kann, sofern diese solche Optionen anbieten. Die dabei entstehenden Kosten dürften steuerlich abgesetzt werden. "Das Besondere in solchen Fällen ist, dass dann zusätzlich auch noch die tatsächlichen Fahrtkosten zu diesem außerhäuslichen Arbeitszimmer angesetzt werden dürfen und die Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheit von wenigstens 8 Stunden von der eigenen Wohnung und dem betrieblichen Büro", erklärt Bauer.
Verpflegungspauschale und Anfahrt
Ist der Arbeitnehmer acht Stunden lang abwesend - also in einem angemieteten Büroraum - dürfen 14 Euro Verpflegungspauschale pro Tag als Werbungskosten angesetzt oder steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden. Verwendet der Arbeitnehmer außerdem den eigenen Pkw, um an die Arbeitsstätte zu gelangen, können 30 Cent pro zurückgelegten Kilometer angesetzt werden. Bauer erläutert hinzukommend: "Das bedeutet, dass hier im Gegensatz zur Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte beim Arbeitgeber die Hin- und die Rückfahrt zählt".
Das sollte beachtet werden
Wer die Anmietung externer Büroräume für seine Homeoffice-Tätigkeit in Anspruch nehmen will, sollte die Rahmenbedingungen genaustens dokumentieren, um sie später in der Einkommenssteuererklärung erfassen zu können. Sowohl die Tage, an denen das außerhäusliche Arbeitszimmer genutzt wurde als auch die Tage, an denen das Homeoffice sowie die Büroräumlichkeiten verwendet wurden, sollten zeitnah dokumentiert werden - am besten mit Angabe von Uhrzeiten. "Das sollte möglichst zeitnah, zum Beispiel im persönlichen Terminkalender, erfolgen, da es später kaum noch nachvollziehbar ist und die korrekte Anfertigung der Einkommensteuererklärung ansonsten erheblich erschwert", rät Bauer.
Inna Warkus / Redaktion finanzen.net
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