Arbeiten im Homeoffice: Müssen Arbeitnehmer ihre eigene Technik benutzen?
Während der Corona-Pandemie haben die meisten Arbeitnehmer aus dem Homeoffice gearbeitet. Obwohl die Pandemie vorbei ist, gibt es viele Arbeitnehmer, die zumindest noch teilweise aus dem Homeoffice arbeiten. Wer muss laut Gesetz für die Homeoffice-Ausstattung aufkommen?
Derzeit gibt es kein Recht auf Homeoffice
Ein Recht auf mobiles Arbeiten gibt es in Deutschland derzeit nicht. Da die Corona-Pandemie allmählich vorbei zu sein scheint, ist die gesetzliche Regelung in Paragraf 28b Absatz 4 Infektionsschutzgesetz, die das Arbeiten im Homeoffice regelte, im März 2022 abgelaufen. Es ist jedoch gut möglich, dass ein solches Recht gesetzlich verankert werden könnte. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung wird die Möglichkeit auf Homeoffice für geeignete Tätigkeiten deutlich gestärkt, Arbeitgeber sollen dem Wunsch der Beschäftigten nach Homeoffice nur dann widersprechen können, wenn betriebliche Belange dem entgegenstehen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich bereits mehrfach für einen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten ausgesprochen. Welche Pflichten und Ansprüche genau enthalten sein könnten, ist allerdings noch unklar. Es ist auch unklar, wann und ob eine gemeinsame Linie bei dem Thema Homeoffice in der Koalition gefunden wird.
Arbeitgeber müssen grundsätzlich Arbeitsmittel stellen
Durch die Verpflichtung des Infektionsschutzgesetzes, im Homeoffice zu arbeiten, gab es viele rechtliche Unklarheiten, ob Arbeitgeber für die technische Ausstattung aufkommen müssen. Da der entsprechende Paragraf das Infektionsschutzgesetzes seit März 2022 keine Anwendung mehr findet, sind wieder die normalen gesetzlichen Regelungen maßgebend.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die sie brauchen, um ihre Arbeit zu verrichten. Die Pflicht ergibt sich aus Paragraf 618 BGB, wonach der Arbeitgeber die essenziell notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen hat. Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeitnehmer zuhause oder im Büro arbeiten. Es besteht also keine Pflicht für die Arbeitnehmer, ihre eigenen Geräte benutzen zu müssen. Es können aber auch abweichende Regelungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen werden. Falls die Arbeitnehmer bereit sind, ihre eigenen Geräte einzubringen, können sie einen Aufwendungsersatz nach Paragraf 670 BGB geltend machen. Die genauen Bestimmungen hierfür sollten unbedingt im Arbeitsvertrag festgehalten werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Redaktion finanzen.net
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