Schweizer Regelwerk: Worauf sie bei Autofahren durch die Schweiz achten sollten
Überschrittene Höchstgeschwindigkeiten, Falschparken und ähnliche Missachtungen können in der Schweiz ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Im Folgenden mehr zu den Schweizer-Verordnungen und den entsprechenden Bußgeldern.
Geschwindigkeitsüberschreitungen: Bußgelder und Geldstrafen
Ähnlich wie in Deutschland, hängt es auch in der Schweiz davon ab, um wie viel km/h das Tempolimit überschritten und wo dieses missachtet wird, erklärt das E-Auto-Portal EFAHRER. Bei 1 bis 5 km/h zu schnell ist inner- und außerorts mit einem Bußgeld von 40 Franken und auf Autobahnen mit einem Bußgeld von 20 Franken zu rechnen. Bei 6 bis 10 km/h über dem Limit sind 120 Franken innerorts, 100 Franken außerorts und 60 Franken auf Autobahnen fällig. Ist man zwischen 11 und 15 km/h zu schnell gefahren, erwartet einen für die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ein Bußgeld von 250, außerorts 160 und auf Autobahnen von 120 Schweizer Franken.
Ist man innerorts 16 - 20 km/h zu schnell gefahren, dann muss mit einer unbestimmt hohen Geldstraße gerechnet werden. Außerorts fallen dafür 240 Franken an und auf Autobahnen 160 Franken. Bei einer Überschreitung von 21 bis 25 km/h erwartet einen ebenfalls eine unbestimmt hohe Geldstraße, sofern inner- oder außerorts, auf der Autobahn sind 240 Franken fällig.
Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung bei über 26 km/h, dann wird eine unbestimmt hohe Geldstrafe fällig, egal ob inner-, außerorts oder der Autobahn
Vorsicht: Unbedingt Vignette mitführen
Auch eine ganze Reihe anderer Verstöße lassen sich die Schweizer Behörden gut bezahlen. Das Nichtmitführen des Fahrausweises zieht beispielsweise eine Geldbuße von 20 Franken nach sich, während für das Fahren ohne Licht 40 Franken zu entrichten sind. Das Parken neben der Markierung eines kostenpflichtigen Parkplatzes für bis zu zwei Stunden oder das unzureichende Anbringen der Parkscheibe bzw. des Parkzettels wird ebenfalls mit 40 Franken geahndet. Die Missachtung von Halteverboten an unübersichtlichen Stellen wie Kurven, Kuppen, Engpässen oder neben Hindernissen wird mit einem Bußgeld von 80 Franken geahndet. Gleiches trifft zu, wenn an einem Radstreifen angehalten wird und dadurch der Fahrradverkehr behindert wird. Das Fahren auf der Autobahn ohne eine gültige Vignette zieht eine erhöhte Strafe von 200 Franken nach sich.
Die Vignettenpflicht in der Schweiz gilt für alle Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, erklärt das Magazin Autorevue. Sie ist immer vom ersten Dezember, bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig und kostet 40 Franken.
Blutalkoholgrenze von 0,5 Promille
Für jene, die gern mit dem Motorrad fahren, in der Schweiz besteht auch tagsüber die Pflicht, mit Licht zu fahren. Wer dagegen verstößt, erklärt die Website zurich.de, der muss mit einem Bußgeld von 40 Schweizer Franken rechnen.
Im Übrigen liegt die Blutpromillegrenze, so ergänzt das Portal, in der Schweiz bei 0,5 Promille. Wird man mit mehr Blutalkoholgehalt im Straßenverkehr erwischt, muss man mit Geldstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Redaktion finanzen.net
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