Wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird: Was bei Hitze im Büro gilt
An die hitzefreien Tage in der Schule erinnern sich wohl einige gern zurück. Im Berufsleben ist die Situation manchmal nicht so klar. Bei welchen Temperaturen der Arbeitsplatz nicht mehr zumutbar ist und was passieren muss, dazu im Folgenden mehr.
Kein Recht auf Hitzefrei: Arbeitgeber jedoch in der Führsorgepflicht
Oft ist die Hitze allein schon schwer zu ertragen, wer bei diesen Temperaturen noch arbeiten muss, trifft es dann doppelt. Das Recht auf Hitzefrei gäbe es nicht, schreib infranken.de. Auch nicht bei Extremtemperaturen. Was der Arbeitgeber aber tun muss, ist sicherzustellen, dass die Bürohitze nicht zur Gesundheitsbelastung für die Belegschaft wird. Es besteht die sogenannte Fürsorgepflicht, erklärt der Artikel.
Die Gewerkschaft IG Metall erklärt dazu, dass die Temperatur in Arbeitsräumen eine Schwelle von 26 Grad nicht überschreiten solle. Entsprechend müssten die Fabriken und Büros so isoliert sein, dass die Innentemperatur, auch wenn es draußen wärmer wird, die 26 Grad nicht überschreiten kann.
Steigt die Temperatur auf über 30 Grad, ergänzt die IG Metall auf ihrer Website, dann muss der Arbeitgeber die notwendigen Schritte einleiten, um die klimatischen Belastungen weiter zu verringern. Die Lüftung könne man dann also nachts durchlaufen lassen, in frühen Morgenstunden lüften und die Jalousien könne man auch außerhalb der Arbeitszeiten geschlossen lassen.
Im Home-Office sind die Arbeitnehmer allerdings selbst dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen erträglich zu gestalten.
Arbeitnehmer sollen mitreden: Doch was, wenn der Chef nicht reagiert?
Auf der Website arbeitsrechte.de wird zum Thema Hitzefrei erklärt, dass wenn die Temperatur in einem Arbeits- oder Sozialraum auf über 35 Grad ansteige, unter gewissen Umständen von keinem Mitarbeiter mehr verlangt werden kann, sich dort zu Arbeitszwecken aufzuhalten.
Der Artikel geht im Weiteren darauf ein, dass der Betriebsrat sich natürlich auch im Rahmen der Hitzebelastung für die Mitarbeitenden einsetzt. Eine Regelung sieht allerdings nur vor, dass die Arbeitnehmer im Falle der Hitze Konzepte vorstellen dürften, um das Problem in den Griff zu bekommen. Kann dem Führungspersonal allerdings nachgewiesen werden, dass diese Gesundheit der Angestellten vorsätzlich in Gefahr gebracht wurden, dann kann eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe drohen.
Redaktion finanzen.net
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