Hinzuverdienst zur Rente

Nach dem Ruhestand arbeiten - Dies müssen Rentner beachten

14.01.22 06:50 Uhr

Nach dem Ruhestand arbeiten - Dies müssen Rentner beachten | finanzen.net

Wer Rente bezieht und dennoch nebenbei etwas hinzuverdienen möchte, muss einige Regeln beachten. Faktoren sind zum einen das Rentenalter und zum anderen das Beschäftigungsverhältnis, zudem variieren die Freibeträge des zusätzlichen Verdienstes.

Arbeiten als Rentner

Vielen Rentnern reicht die ausgeschüttete Rente nicht, um die Kosten des Lebensunterhalts decken zu können. Daher bessern viele Ruheständler ihre Rente durch Nebentätigkeiten und kleine Jobs auf.

Jeder sechste Rentner ist in Deutschland von Altersarmut betroffen. Damit die Miete und alle weiteren Kosten dennoch gezahlt werden können, gehen bereits über eine Million Rentner zusätzlichen Tätigkeiten nach. Denn im Grunde ist es jedem Rentner erlaubt, auch mit über 65 Jahren weiterzuarbeiten, doch um die Renteneinkünfte nicht zu gefährden, müssen hierbei gewisse Vorschriften eingehalten werden.

Dabei spielt vor allem das Rentenalter eine tragende Rolle, so dürfen Rentner, die bereits das Regelrentenalter überschritten haben, unbegrenzt zur Rente dazuverdienen. Bei Frührentnern gilt das nicht, hier verringert sich der Rentenanspruch um den Hinzuverdienst.

Freibeträge und Rentenabzüge

Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 in Schritten von 65 Jahren auf 67 Jahre hochgesetzt, so erreichen alle, die im Jahr 1964 oder später geboren sind, die Rente erst mit 67 Jahren. Ist die Regelaltersgrenze also noch nicht erreicht, so muss die Nebentätigkeit dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden.

Außerdem ist der Hinzuverdienst in jedem Alter zu versteuern, es sei denn, die Einkünfte überschreiten den Betrag von 450 Euro nicht - dies ist der gestattete Grundfreibetrag. Dieser Betrag darf 14 Mal im Jahr erhalten werden, sodass ein Hinzuverdienst von 6.300 Euro im Jahr nicht überschritten wird. In zwei Monaten im Jahr darf der Rentner also unversteuert 900 Euro zusätzlich verdienen. Wird die Grenze überschritten, verringert sich die Rentenzahlung um 40 Prozent eines Zwölftels des überschrittenen Betrags.

Zudem besteht ein sogenannter Hinzuverdienstdeckel, damit ist das höchste Einkommen der vergangenen 15 Jahre gemeint. Hierdurch wird die Obergrenze für den Hinzuverdienst bestimmt. Es werden die geminderte Rente und der Hinzuverdienst addiert, sofern der Betrag größer ausfällt, als durch den Hinzuverdienstdeckel gestattet, wird der überschreitende Betrag zu 100 Prozent von der übrigen Teilrente abgezogen.

Sozialabgaben

Wer als Rentner arbeitet, muss weiterhin Sozialabgaben leisten. Hierbei müssen bei Frührentnern grundsätzlich alle Sozialabgaben paritätisch vom Hinzuverdienst abgeführt werden, demnach bestehen diesbezüglich keine Unterschiede zu anderen Arbeitnehmern. Arbeitende Rentner im Regelrentenalter sind dagegen von Arbeitslosenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen befreit. Dies gilt nicht für die Pflege- sowie Krankenversicherung, diesen Teil der Sozialabgaben leisten muss der Arbeitnehmer weiterhin leisten.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, auch im Rentenalter weiter wie zuvor zu arbeiten, ohne dabei die zustehende Rente zu beziehen. Dies kann sich nach einiger Zeit durchaus bezahlt machen, denn mit jedem Monat, der auf diese Weise weitergearbeitet wird, erhöht sich der Rentenanspruch um 0,5 Prozent. Dementsprechend würde sich der Rentensatz nach einem Jahr fortlaufender Arbeit im Rentenalter um sechs Prozent erhöhen.

Henry Ely / Redaktion finanzen.net

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