Staatliche Unterstützung: Heizkostenzuschlag für Erwerbstätige
Die verschiedensten Personengruppen erhalten diesen Winter staatliche Unterstützung bei den Heizkosten - auch Erwerbstätige können nun einen Heizkostenzuschlag beantragen. So geht’s.
Die Heizkostenabrechnung ist da - und viel zu hoch? In diesem Fall können diesen Winter auch Erwerbstätige staatliche Unterstützung anfordern. Das geht auch, wenn noch etwas Erspartes auf dem Konto liegt: Einzelpersonen dürfen die Hilfe auch bei einem Vermögen in Höhe von bis zu 60.000 Euro zuzüglich 30.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt beantragen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihrer Website.
Stromkosten werden nur in Ausnahmefällen übernommen
Die Hilfen für Erwerbstätige umfassen nicht nur klassische Heizkostenabrechnungen, sondern auch die Beschaffung von Heizmitteln wie Öl. Stromkosten werden in der Regel nur dann übernommen, wenn die Immobilie auch mit Strom geheizt wird. Droht jedoch eine Strom- oder Gassperre, springt auch hier der Staat ein, entweder in Form von Zuschüssen oder mit einem Darlehen.
Wichtig: Den Antrag noch im laufenden Monat stellen
Der Antrag sollte unbedingt noch in dem Monat gestellt werden, für den die Rechnung geschrieben wurde - andernfalls entfällt laut Verbraucherzentrale der Anspruch auf den Heizkostenzuschlag. Mit dem Antrag müssen nicht sofort alle für die Auszahlung erforderlichen Dokumente eingereicht werden, man darf diese auch nachreichen. "Um keine Zeit verstreichen zu lassen, ist es sinnvoll den Antrag zunächst formlos zu stellen. Hier reicht ein Satz mit dem deutlich wird, dass man einen Antrag stellen möchte", zitiert die Süddeutsche Zeitung Kolja Ofenhammer von der Verbraucherzentrale NRW. Zuständig für den Heizkostenzuschlag für Erwerbstätige ist das örtliche Jobcenter. Wer bereits staatliche Unterstützung erhält, kann sich dabei direkt an den bisherigen Sachbearbeiter wenden.
Auch für bereits beglichene Rechnungen gibt es Unterstützung
Später müssen dann noch folgende Dokumente eingereicht werden:
- eine Kopie des Personalausweises
- eine Kopie der Meldebestätigung
- eine Kopie des Mietvertrags inklusive einer Bescheinigung des Vermieters
- eine Kopie der Arbeitgeberbescheinigung
- eine Kopie der Kontoauszüge der letzten drei Monate
- eine Kopie der letzten Nebenkostenabrechnung oder der Jahresverbrauchsabrechnung oder der Rechnung für Brennstoffe
Übrigens: Auch eine nachträgliche Antragstellung ist möglich. Es ist also kein Problem, wenn die zu hohe Rechnung bereits beglichen wurde. Natürlich muss trotzdem nachgewiesen werden, dass der Zuschuss wirklich benötigt wird.
Olga Rogler / Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: Sascha Preussner / Shutterstock.com, Africa Studio / Shutterstock.com