Bürgergeld: Regelsatz und Auszahlungstermine
Laut Definition des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), handelt es sich beim Bürgergeld um eine Leistung des Sozialstaates zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Wer erwerbsfähig ist, aber seinen Lebensunterhalt nicht aus dem Einkommen und anderen Leistungen decken kann, erhält Bürgergeld. Wann und in welcher Höhe der Betrag zu erwarten ist, dazu im Folgenden mehr.
Präzise Bemessung: Vorgesehene Aufteilung des Bürgergelds
Der Regelsatz, nachdem das Bürgergeld ausbezahlt wird, so das Onlineportal merkur.de in einem Artikel zum Thema, ist auf den Cent genau bemessen. Die 502 Euro sind also dafür vorgesehen, den Betroffenen bis zum Monatsende auszureichen.
Einer Grafik, die dem oben genannten Artikel beigefügt ist, ist zu entnehmen, dass etwa 35 Prozent der Auszahlungssumme für Nahrungsmittel und der Gleichen vorgesehen sind. In verschiedensten Kategorien von Freizeit und Kultur, über Post und Telekommunikation bis zur Bekleidung und anderen Dienstleistungen finden sich Beträge zwischen 40 Euro und 50 Euro. Knapp 13 Prozent sind anderen Lebensbereichen zugeordnet, etwa Gesundheitspflege und Gaststättendienstleistungen.
Schwierigkeiten beim Antrag: Bedürftige benötigen Unterstützung
Seit Jahresbeginn ersetzt nun das Bürgergeld die bisherigen Hartz-IV-Zahlungen. Allerdings scheinen sich, so erklärt es ein Beitrag des MDR, die Verständnisprobleme beim Antrag und dem Umgang mit den Neuerungen zu häufen. Gibt es Schwierigkeit mit dem Behördendeutsch der Antragsunterlagen, dann suchen sich viele Hilfe beim Sozialamt, so der MDR.
Die Leiterin des Sozialamts Thale, einer Kleinstadt in Sachsen-Anhalt, berichtet gegenüber dem MDR, dass die Nachfrage nach sozialen Hilfeleistungen, besonders im Laufe der Energiekrise, noch stärker geworden sei. Damit habe auch das Amt seine Probleme, denn es werde händeringend Personal gesucht.
Regelmäßige Termine: So funktioniert die Auszahlung
Ähnlich wie beim Gehalt, sieht das BMAS feste Auszahlungstermine für das Bürgergeld vor, zu denen die Beträge auf den Zielkonten landen sollen. Vorgesehen ist der erste Werktag des Monats, die genauen Termine variieren allerdings in Abhängigkeit des jeweiligen Jobcenters.
In aller Regel werden die meisten Bezugsberechtigten die Überweisung auf das eigene Bankkonto erhalten. Wer aber kein eigenes Konto hat, der kann das Bürgergeld auch per Scheck gutgeschrieben bekommen, das berichtet die Frankfurter Rundschau. Einlösen kann man diesen dann bei den Auszahlungsstellen der Deutschen Post und der Deutschen Postbank. Dabei entstehen allerdings Kosten, für Beträge über 500 Euro fallen sechs Euro zusätzlich an, so die Frankfurter Rundschau.
Redaktion finanzen.net
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