Diese Fehler beim Immobilienverkauf können empfindliche Strafen nach sich ziehen
Wer beim Verkauf einer Immobilie einige Vorgaben nicht beachtet, muss mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Beim Verkauf einer Immobilie gibt es einiges zu beachten. Auf den Verkäufer warten einige Haftungsfallen, die unter Umständen sehr teuer werden können. Das sollten Immobilienverkäufer wissen, um Geldstrafen beim Hausverkauf zu vermeiden.
Energieausweis
Eigentümer, die eine Immobilie ohne Energieausweis, mit fehlerhaften oder falschen Angaben inserieren und verkaufen wollen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Denn seit 2014 schreibt der Gesetzgeber eindeutig vor, dass alle Eigentümer, die eine Wohnimmobilie verkaufen oder vermieten wollen, einen gültigen Energieausweis für ihre Immobilie benötigen. In diesem Energiepass sind je nach Typ die Angaben zum Energieverbrauch oder zum Energiebedarf aufgelistet. Es gibt zwei verschiedene Ausweistypen, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Ausgenommen von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sind kleine Gebäude unter 50m² Nutzfläche und Baudenkmäler.
Versteckte Mängel
Beim Immobilienverkauf ist es entgegen mancher Annahme nicht so, dass der Käufer kauft was er sieht. Denn als Verkäufer sind Sie durch die Gewährleistungspflicht dazu verpflichtet, auf jeden Ihnen bekannten Mangel hinzuweisen. Die Bestimmung ist in §433 1 BGB aufgeführt. Kommen Verkäufer dieser Pflicht nicht nach, kann dies nachträglich zu Schadensersatz führen. Der Verkäufer steht dann in der Pflicht einer Nacherfüllung und versteckte Mängel können auch die Minderung des Kaufpreises zur Folge haben. Auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist bei besonders schweren Mängeln möglich.
Korrekte Angaben
Eine weitere Kostenfalle ist die Pflicht, beim Immobilienverkauf korrekte Angaben zu machen. So können beispielsweise falsche Angaben zur Größe der Immobilie, beziehungsweise der Wohnfläche, die Zahlung von Schadenersatz zur Folge haben. Dabei ist es unerheblich, ob die Falschangaben absichtlich oder unwissentlich gemacht wurden. Wer bei einem Immobilienverkauf falsche Angaben macht, haftet für den Schaden, denn der geschädigte Käufer kann Ersatz des Vertrauensschadens verlangen.
Urheber- und Persönlichkeitsrechte
Die Berücksichtigung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte gelten auch bei dem Verkauf einer Immobilie. Wenn Sie ein Exposé für ihr Objekt erstellen, sollten sie die Fotos und Texte unbedingt unter dem Aspekt des Datenschutzes betrachten, denn sobald Sie Daten Dritter ohne deren ausdrückliche Erlaubnis nutzen, kann das für rechtliche Konsequenzen bedeuten. So können Sie von den betroffenen Personen dafür belangt werden. Meist hat das eine Abmahnung zur Folge oder auch eine Schadensersatzzahlung.
Redaktion finanzen.net
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