Geld beim Glücksspiel gewonnen - ruft nun das Finanzamt?
Ob bei Lotto-Spielen, Quiz-Runden oder Sportwetten - wer kleinere Beträge bei Glücksspielen gewinnt oder gar den großen Jackpot knackt, freut sich über das zusätzliche Geld. Doch fallen nun auch Steuern an?
Das deutsche Steuerrecht ist nicht immer auf den ersten Blick durchschaubar. Sichtbar wird dies bei der Frage, ob Steuern auf Gewinne aus Glücksspielen erhoben werden.
Lottogewinne sind steuerfrei
Wer "Glück im Spiel" hat bzw. wessen "Gewinn auf der Grundlage des reinen Glücks basiert und nicht auf das eigene Können und das eigene Geschick zurückzuführen ist" muss laut dem Onlineportal "Lohnsteuer-Kompakt" grundsätzlich keine Steuern zahlen. In diesem Fall wird der Spieler vom Staat so eingestuft, dass er dem Spielvergnügen aus rein privaten Gründen nachging. Das bedeutet, in der Regel müssen Gewinne aus Glücksspielen, ganz gleich ihrer Höhe, nicht versteuert werden - auch bei einem Gewinn des großen Jackpot.
Laut der Bundessteuerberaterkammer unter Berufung auf das Portal "Berlin" kann das Finanzamt Einnahmen aus Glücksspielen keiner besteuerbaren Einkommensart zuweisen. Hierunter fallen sowohl Gewinne aus deutschen, staatlichen Lotterien - für in Deutschland wohnhafte Spieler auch die Gewinne aus dem Eurojackpot, einer online spielbaren Mehrländerlotterie, als auch für Einnahmen aus Renn- und Sportwetten. Dasselbe gilt, wenn bei einem Auftritt in einer Fernseh-Quizsendung eine Gewinnsumme erspielt wird. Auch hierauf müssen laut Dr. Franziska Peters vom Finanzgericht in Münster gegenüber der "Augsburger Allgemeinen Zeitung" keine Steuern bezahlt werden.
Definitiv steuerfrei sind laut "Lohnsteuer-Kompakt" Backgammon, Baccarat, Bingo, Blackjack, das Würfelspiel Crabs, Esports Wetten, Keno Spielautomaten, Sportwetten, das Lotto, Pferdewetten, Rubbellose, Roulette, Poker und Video Poker.
Arbeitsleistung als maßgeblicher Faktor
Laut Dr. Franziska Peters geht es bei der Besteuerung im Kern darum, ob jemand arbeitet oder nicht. Wird der Gewinn durch eigene Arbeit erzielt, muss das Preisgeld in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Fernsehshows wie "Big Brother" oder "Die Farm", bei denen eine Person für das Preisgeld der Teilnahme im Gegenzug Leistungen anbietet, wie in diesen Beispielen das Abtreten der Vermarktungsrechte. "Wer da mitmacht, vermietet salopp gesagt sein Persönlichkeitsrecht". Gleich verhält es sich bei Gewinnen aus Spielen, die auf das eigene Können und das eigene Geschick zurückzuführen sind. Das gilt beispielsweise für einen Gewinn bei einem Schachturnier oder auch generierte Einnahmen von einem Hobbysport, so "Lohnsteuer-Kompakt".
Zudem werden Gewinne dann steuerpflichtig, wenn sie regelmäßig erzielt werden, wie das etwa bei sogenannten "Berufsspielern" der Fall ist, worunter unter anderem auch professionelle Pokerspieler fallen. Zwar fallen Gewinne aus Pokerspielen ebenso wie Casinogewinne grundsätzlich unter Glücksspiel und genießen Steuerfreiheit. Wird das Pokerspielen in der Einzelfallbetrachtung allerdings als gewerbliche Tätigkeit eingestuft, führt das zu einer Versteuerung von Pokergewinnen. Da professionelle Pokerspieler durch ihr Können regelmäßig Gewinne erzielen, werden sie laut "GKanzlei" auch als gewerbliche Spieler eingestuft und unterliegen somit der Einkommenssteuerpflicht.
Dieser Haken steckt dahinter
Werfen Glücksspielgewinne Zinsen ab und erzielen im Anschluss, abgesehen von der Gewinnausschüttung, weiteres Einkommen, unterliegen die aus diesem Gewinn erzielten Zinsen und Einnahmen einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Wer also seine gewonnene Summe in eine Kapitalanlage investiert, muss in jedem Fall auf die abgeworfenen Zinsen Steuern bezahlen. Wer als Deutscher im Ausland Lotto spielt, sollte sich im Vorfeld über die dortige steuerliche Situation informieren. In Deutschland sind Lottogewinne aus dem Ausland ebenfalls steuerfrei, in dem jeweiligen Land selbst können jedoch Steuern auf die gewonnene Summe erhoben werden.
Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: visualpower / Shutterstock.com, FotoYakov / Shutterstock.com