Die Gliedertaxe erklärt - so werden Körperteile in der Unfallversicherung bewertet
In der privaten Unfallversicherung nimmt die Gliedertaxe eine zentrale Position ein, indem sie den Grad der körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall bemisst und somit festlegt, welche finanzielle Entschädigung zusteht. Doch welchen Wert bemessen die Versicherungen den einzelnen Körperteilen bei? Und wie wird der Invaliditätsgrad in diesem Kontext definiert? Mehr dazu im folgenden Beitrag.
Was ist die Gliedertaxe?
Die Gliedertaxe fungiert als eine Art Bewertungssystem für Körperteile und Sinnesorgane und legt fest, welchen prozentualen Wert ein bestimmtes Körperteil oder Sinnesorgan im Verhältnis zur gesamten Leistungsfähigkeit des Menschen hat. Zum Beispiel könnte der Verlust eines Armes mit 70 Prozent bewertet werden, was bedeutet, dass die gesamte Leistungsfähigkeit des Menschen um diesen Prozentsatz beeinträchtigt wird.
Der Prozentsatz beeinflusst dabei direkt die Höhe der Entschädigung, die von der Versicherung gezahlt wird. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher ist die Entschädigung, so Getsurance in einem Online-Beitrag. Dies spiegelt den Gedanken wider, dass ein höherer Grad an Beeinträchtigung eine größere Auswirkung auf die Lebensqualität und die Fähigkeit zur Arbeit hat.
Invalidität und ihre Feststellung
Invalidität bezieht sich auf eine dauerhafte Einschränkung der physischen und/oder psychischen Fähigkeiten einer Person nach einem Unfall. In der privaten Unfallversicherung wird eine Beeinträchtigung als dauerhaft angesehen, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre andauert und keine Besserung zu erwarten ist, so die Deutsche Familienversicherung in einem Online-Artikel.
Der Invaliditätsgrad wird durch den behandelnden Arzt oder Hausarzt ermittelt, so die Deutsche Familienversicherung weiter. Dabei kann der Versicherer auch einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen. Es ist ein Recht des Versicherten und des Versicherungsnehmers, regelmäßige Nachuntersuchungen durchzuführen, um eventuelle Änderungen im Invaliditätsgrad festzustellen und die Entschädigung entsprechend anzupassen.
Auch bei teilweiser Beeinträchtigung eines Körperteils oder Sinnesorgans wird der Invaliditätsgrad anteilig berechnet. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erläutert, dass der Invaliditätsgrad bei einer teilweisen Beeinträchtigung eines Körperteils oder Sinnesorgans anteilig berechnet wird. Wenn ein Bein beispielsweise vollständig funktionsunfähig ist, beträgt der Invaliditätsgrad 70 Prozent. Wird das Bein jedoch nur um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, resultiert daraus ein Invaliditätsgrad von 7 Prozent, was einem Zehntel von 70 Prozent entspricht.
Übersicht der Gliedertaxe in Prozentwerten
Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) 2014 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bieten Empfehlungen für die Gliedertaxe. Getsurance berichtet, dass diese Empfehlungen jedoch nicht verbindlich sind und einzelne Versicherungen unterschiedliche Werte verwenden können. Die spezifischen Prozentwerte können wie folgt aussehen: Arm oder Bein oberhalb der Mitte des Oberschenkels: 70 Prozent
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks, Bein bis zur Mitte des Oberschenkels: 65 Prozent
Hand oder Bein bis zur Mitte des Unterschenkels: 55 Prozent
Fuß: 40 Prozent
Daumen: 20 Prozent
Zeigefinger: 10 Prozent
Andere Finger oder große Zehe: 5 Prozent
Andere Zehe: 2 Prozent
Auge: 50 Prozent
Gehör auf einem Ohr: 30 Prozent
Geruchssinn: 10 Prozent
Geschmackssinn: 5 Prozent
In der Gliedertaxe sind jedoch nicht alle Körperteile mit einem spezifischen Prozentsatz versehen. Die Richtlinien für diese Fälle sind in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) von 2014 definiert. So wird der Invaliditätsgrad für andere Körperteile oder Sinnesorgane anhand des Ausmaßes der dauerhaften Beeinträchtigung der gesamten normalen physischen oder mentalen Leistungsfähigkeit bestimmt. Dabei wird eine durchschnittliche Person desselben Alters und Geschlechts als Referenz herangezogen, und die Beurteilung erfolgt ausschließlich aus medizinischer Sicht.
D.Maier/Redaktion finanzen.net
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