Gewohnheitsrecht

Bankgeheimnis: In diesen Fällen muss das Kreditinstitut Auskunft geben

28.04.23 06:09 Uhr

Bankgeheimnis: In diesen Fällen muss das Kreditinstitut Auskunft geben | finanzen.net

Das Bankgeheimnis ist in Deutschland ein Gewohnheitsrecht und nicht so wie in der Schweiz gesetzlich verankert. Doch in einigen Fällen wird diese Verpflichtung des Kreditinstituts aufgehoben.

Die Regelung zum Bankgeheimnis ist vielen Menschen bekannt. Banken verpflichten sich Daten, über die sie im Zuge ihrer Geschäftsbeziehungen zu Kunden verfügen, vertraulich zu behandeln. Gleichzeitig haben die Kreditinstitute auch das Recht, die Offenlegung von Kundendaten gegenüber Dritten zu verweigern. Im Gesetz festgeschrieben ist das Bankgeheimnis allerdings nicht.

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Kreditinstitute dürfen die Daten der Kunden nicht an Dritte weitergeben

Laut FinanceScout24 handelt es sich beim Bankgeheimnis nur um eine nebenvertragliche Pflicht, die auf Basis des Geschäftsverhältnisses zwischen Kunde und Kreditinstitut existiert. Häufig ist dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt und gilt nach Angaben von t-online nur für Privatpersonen - Unternehmen müssen dagegen explizit untersagen, dass ihre Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Wenn Privatpersonen also zum Beispiel online Kredite vergleichen, erfährt eine Bank nicht automatisch ob die Person bereits Kredite hat und wie hoch diese sind. Möchte man Informationen über den Kontostand einer befreundeten oder verwandten Person haben, geht dies auch nur mit einer Vollmacht.

Das Bankgeheimnis bietet somit sowohl dem Kunden als auch dem Kreditinstitut Vorteile. Laut dem Vergleichsportal Verivox kann der Kunde selbst bestimmen, wer welche Informationen über ihn erhält und die Bank kann einer autonomen Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen, ohne dass sie verpflichtet ist, Auskünfte zu geben.

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In diesen Fällen kann das Bankgeheimnis aufgehoben werden

In bestimmten Fällen wird das Bankgeheimnis allerdings aufgehoben. Dies ist nach Angaben von t-online der Fall, wenn der Kontoinhaber stirbt. Die Bank ist dann verpflichtet, der Finanzbehörde Auskünfte über die Vermögensbestände der verstorbenen Person zu geben. Bei einem Verdacht auf Verbrechen wie Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Terrorismus muss das Kreditinstitut wiederum dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft Informationen über die Bankdaten des Beschuldigten übermitteln. Bei einem Zivilprozess hingegen bleibt das Bankgeheimnis bestehen. Beim Beantragen von Bafög oder Sozialleistungen wie Hartz IV wird das Bankgeheimnis wiederum ausgesetzt.

In der Schweiz ist das Bankgeheimnis gesetzlich verankert

Nicht in jedem Land ist das Bankgeheimnis so wie in Deutschland lediglich ein Gewohnheitsrecht. In der Schweiz wird diesem ein hoher Wert beigemessen. Hier ist das Bankgeheimnis gesetzlich verankert und gilt als eine Art Grundrecht auf finanzielle Privatsphäre. Aufgrund dieser Regelung gilt die Schweiz als Zufluchtsort für internationales Kapital. Für EU-Bürger ist dies, wie t-online berichtet, seit 2018 allerdings etwas schwieriger geworden. Die Schweiz darf nun den Mitgliedstaaten der EU Auskünfte über die Bankkonten der EU-Bürger geben. Hierzu zählen Name, Adresse, Steuernummer, Geburtsdatum sowie Guthaben, Zins- und Dividendenerträge. Laut t-online soll durch diese Maßnahme Geldwäsche und Steuerbetrug mit Schweizer Konten verhindert werden.

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Tim Adler / Redaktion finanzen.net

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