Rechtslage: Darf man ein gewonnenes Auto verkaufen?
Im Fernsehen, Internet, Radio oder in der Zeitung finden immer irgendwelche Gewinnspiele statt. Aber welche Möglichkeiten haben die glücklichen Gewinner, von ihren Preisen zu profitieren? Oftmals kann über den Gewinn gar nicht so frei verfügt werden, wie gedacht.
Ob Rubbellos, Fernsehquiz oder Kreuzworträtsel - der Preis kommt nicht selten in Form eines Autos daher. Nun haben aber viele Menschen, die ein Fahrzeug brauchen, auch schon eines vor der Haustür stehen. Was macht man also mit einem gewonnenen Neuwagen?
Achtung: Vor der Annahme die AGB lesen
Bevor ein Gewinnspielteilnehmer seinen Preis erhält, muss er den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustimmen. Oftmals überfliegt man diese online nur, hier sollten sie jedoch auch wirklich gelesen und verstanden werden. Denn über die Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen werden dem Gewinner meist auch haufenweise Pflichten übertragen.
So kann es beispielsweise sein, dass der Wagen von einem Sponsor finanziert wird, der einen glücklichen Gewinner zu Werbezwecken der Presse präsentieren möchte. Manchmal ist in den AGB auch festgelegt, dass der Gewinner zur Preisverleihung erscheinen muss, was ähnlichen Zwecken dienen kann. Oder, und hier wird es besonders interessant für Autogewinner: Im Vertrag (AGB) kann enthalten sein, dass der Gewinner das Fahrzeug zunächst selbst zulassen muss und es erst nach Ablauf eines Jahres weiterverkaufen darf.
Das ist insofern relevant, da ein Neuwagen mit der Erstzulassung deutlich an Wert verliert - und beim Verkauf kann er nicht mehr als "Neuwagen", sondern lediglich als "neuwertig" angepriesen werden. Einen Gewinn sollte also nur annehmen, wer mit den AGB einverstanden ist.
Grundsätzlich ist der Verkauf erlaubt
Grundsätzlich ist der Verkauf eines gewonnenen Autos zunächst einmal erlaubt, kann aber durch solche Regelungen den Verkaufszeitraum betreffend vom Glücksspielveranstalter eingeschränkt werden.
Gibt es keine zeitliche Einschränkung für den Verkauf, sollte noch auf die Versteuerung geachtet werden. Verkauft der Gewinner das Fahrzeug innerhalb eines Jahres nach Erwerb des Autos durch die Veranstalter, muss der Verkauf als Spekulationstatbestand in die Steuererklärung aufgenommen werden. Darunter wird verstanden, dass der Gewinn oder der Verlust (im Verhältnis zum Erwerbspreis) in der Erklärung berücksichtigt wird. Handelt es sich um einen Verlust, kann der Verkauf sogar die Steuerlast vermindern und der Gewinner profitiert sozusagen doppelt von seinem Preis. Übrigens: Der jährliche Steuerfreibetrag für Einnahmen aus Gewinnen beträgt 440 Euro.
Preis muss in einigen Fällen versteuert werden
In Deutschland werden nur solche Preise als steuerfrei betrachtet, die durch Zufall an den Gewinner gingen. Deswegen muss auch ein Lottogewinner sein Preisgeld zunächst nicht versteuern - der Gewinner eines Marathons oder Wissenschaftswettbewerbs aber schon. Darauf sollte in jedem Fall geachtet werden, unabhängig von der Form des Preises.
Hat der Gewinner eines Fahrzeugs alle seine vertraglichen sowie steuerlichen Pflichten erfasst und wahrgenommen, steht dem Verkauf des Preises nichts mehr im Wege. Übrigens: Am unkompliziertesten gestaltet sich dieser durch das liefernde Autohaus per Kommission.
Redaktion finanzen.net
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