Gesundheit

Vorsorgevollmacht: Für den Ernstfall bereit sein

05.05.24 16:21 Uhr

Vorsorgevollmacht: Für den Ernstfall bereit sein | finanzen.net

Um bei einem schweren Krankheitsfall einen gerichtlich bestellten Betreuer zu vermeiden, kann eine Vorsorgevollmacht durchaus Sinn machen. Allerdings sollten hierbei einige Dinge beachtet werden.

Eine Vorsorgevollmacht kann in den unterschiedlichsten Bereichen angewendet werden

Irgendwann kann jeder in die Situation kommen, durch eine schwere Krankheit nicht mehr für sich selbst entscheiden zu können. Hier kann eine Vorsorgevollmacht durchaus Sinn machen. Laut dem Bundesjustizministerium (BMJV) kann mit einer Vorsorgevollmacht einer Person das Recht eingeräumt werden, im Namen des Betroffenen zu handeln. Dies kann sich auf bestimmte einzelne oder alle Angelegenheiten des täglichen Lebens beziehen. So kann zum Beispiel, laut dem Malteser Hilfsdienst, eine Vereinbarung in der Gesundheitssorge, in Wohnungsangelegenheiten, in der Vertretung vor Behörden und Gerichten, im Post- und Fernmeldeverkehr sowie der Vermögenssorge getroffen werden. Wobei Kreditinstitute bei Letzterem, das Vorliegen einer wirksamen Vollmacht zur Tätigkeit von Bankgeschäften besonders streng überprüfen. Allgemein sollte nach dem BMJV auch nur eine Person bevollmächtigt werden, die das Vertrauen des Betroffenen uneingeschränkt genießt. Der große Vorteil bei so einer Vollmacht liegt in der Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Doch was muss bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht alles beachtet werden?

Ein Notar kann sich lohnen

Für eine Vorsorgevollmacht kann man häufig auf Vordrucke von Verbraucherschützern zurückgreifen. Allerdings kann laut dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) manchmal auch eine notarielle Beteiligung sinnvoll sein. So könnte die Gefahr bestehen, dass einige Details wegen ungenauer Formulierungen später anfechtbar sind. Mit einem Notar kann man hier auf Nummer sicher gehen und die Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen, damit ein Anzweifeln des Dokuments nicht mehr möglich ist. Zudem kann es laut der Website familienratgeber.de auch ratsam sein in der Vollmacht eine Person zu bestimmen, die den Bevollmächtigten kontrolliert und somit Missbrauch vorbeugt. In einem weiteren Schritt sollte darauf geachtet werden, dass die Vollmacht auch über den Tod hinaus gültig ist. Dies kann besonders sinnvoll sein, wenn das Erbe noch nicht feststeht oder es Streitigkeit um das Erbe gibt. Hier kann der Bevollmächtigte problemlos die Beerdigung bezahlen.

Neue Gesetzesnovelle ab 2023

Laut Berichten des Norddeutschen Rundfunks (NDR) tritt ab dem ersten Januar 2023 eine Gesetzesnovelle in Kraft, die Ehegatten das sogenannte Notvertretungsrecht ermöglicht. Verheiratete können dann Entscheidungen über die Behandlung des erkrankten Ehepartners treffen, auch wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Dieses Recht ist auf einen Zeitraum von drei Monaten begrenzt und vermögensrelevante Entscheidungen werden nur eingeschränkt eingeräumt. Nachdem die Frist abgelaufen ist, wird ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt, was eine Vorsorgevollmacht deshalb trotzdem empfehlenswert macht.

Tim Adler / Redaktion finanzen.net

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