Wann Privatpersonen und Veranstalter GEMA-Gebühren bezahlen müssen
Künstler und Musiker möchten für ihre Werke eine angemessene Bezahlung erhalten. Wer daher im öffentlichen Rahmen deren Musik abspielen möchte, muss sich die Erlaubnis des jeweiligen Urhebers einholen. Dabei führt der Weg oftmals unweigerlich zur GEMA. Wann GEMA-Gebühren anfallen.
Was ist die GEMA?
GEMA steht für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" und sorgt dafür, dass Künstler und Musiker für die Verwertung ihrer Musik bezahlt werden. Eigenen Angaben zufolge besitzt die GEMA die Nutzungsrechte von über 80.000 Musikverlegern, Komponisten und Textdichtern.
Durch das Abschließen eines etwaigen Mitgliedsvertrages überträgt der Komponist viele Rechte auf die GEMA, unter anderem die Aufführungs- und Wiedergaberechte. Das bedeutet, um das Musikstück nun für die öffentliche Nutzung abspielen zu können, muss die Lizenz bei der GEMA erworben werden, da sie nun Rechteinhaber an dem Musikstück ist. Dadurch müssen sich Veranstalter nicht für jedes einzelne Musikstück separat an die Künstler wenden und die jeweiligen Lizenzrechte und -gebühren aushandeln, sondern haben mit der GEMA oftmals eine zentrale Anlaufstelle. Ist der Urheber des Musikstücks Mitglied einer ausländischen Verwertungsgesellschaft, nimmt die GEMA in Deutschland auch deren Rechte wahr, so "Eventfaq". Ebenso spielt es für die GEMA keine Rolle, ob das Musikstück in der Originalversion abgespielt, aufgeführt oder beispielsweise in Form einer Coverversion selbst gesungen wird.
Wesentlicher Aspekt, ob nun GEMA-Gebühren erhoben werden, ist die Öffentlichkeit der Verwertung und Nutzung der Werke. Das wirft die Frage auf: Wann spricht man von einer öffentlichen Veranstaltung - und wann ist die Veranstaltung privat?
Keine Gebühren für private Veranstaltungen und Feste
Privatpersonen müssen in den seltensten Fällen GEMA-Gebühren befürchten, da sie im Normalfall keine Musik auf öffentlichen Veranstaltungen spielen. Demnach fallen also für Gastgeber von Geburtstags- oder anderen privaten Feierlichkeiten wie einer Hochzeit keine GEMA-Gebühren an, so der Sozialverband VdK. Befinden sich die anwesenden Personen in einer persönlichen Beziehung untereinander oder zum Veranstalter, wird eine Veranstaltung als privat eingestuft. Gilt eine Veranstaltung allerdings als öffentlich bzw. findet die Verwertung im öffentlichen Rahmen statt, muss laut VdK eine GEMA-Gebühr bezahlt werden.
In diesen Fällen gilt eine Veranstaltung als öffentlich
Eine Veranstaltung gilt laut "Eventfaq" dann als öffentlich, sobald die "Teilnehmerzahl nicht abgrenzbar ist, die Teilnehmer weder untereinander noch zum Veranstalter innerlich verbunden sind und die Musik für die Teilnehmer bestimmt ist". Das bedeutet, Veranstaltungen wie Betriebsfeiern, etwa die betriebliche Weihnachtsfeier, oder eine Vereinsfeier werden von der GEMA als öffentlich eingestuft und sind demnach gebührenpflichtig, wie "Eventfaq" festhält. Besitzer von Bars, Restaurants, Diskotheken, sowie Radio- und Fernsehsender gehören ebenfalls zu den Zahlungspflichtigen. Betriebe, die in einer Warteschleife am Telefon, in der Ansage eines Anrufbeantworters oder auf einer Internetseite eingespielte Musik abspielen, müssen ebenfalls GEMA-Gebühren bezahlen.
Eine Ausnahme gilt hier für Straßenmusiker. Wie "Amazona" berichtet, existiert ein Vertrag der GEMA mit der "Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V.", wonach die GEMA bei Straßenmusik auf jegliche Ansprüche verzichtet.
"Eventfaq" rät, im Vorfeld sorgfältig die Öffentlichkeit der Veranstaltung zu prüfen, da sich oftmals eine als privat-vermutete Veranstaltung doch als öffentlich erweist, beispielsweise im schulischen oder universitären Bereich. Schließlich müssen GEMA-Gebühren immer im Voraus entrichtet werden. Eine öffentliche Verwertung der Musik ohne die Erlaubnis der GEMA ist eine strafbare Urheberrechtsverletzung und kann mit dem doppelten Betrag der ursprünglichen Gebühren bestraft werden. Bei Unsicherheit, ob für eine geplante Veranstaltung Gebühren anfallen und falls ja, wie hoch diese ausfallen werden, lohnt es sich, mit einem Anruf persönlich bei der GEMA vorstellig zu werden und sich zu informieren.
Redaktion finanzen.net
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