Geltende Vorschriften

Achtung Vorschriften! - Was muss beim Bau eines Gartenhauses beachtet werden?

01.09.24 16:21 Uhr

Achtung Vorschriften: Das muss beim Bau eines Gartenhauses beachtet werden | finanzen.net

Der Sommer hat sich voll entfaltet - der perfekte Zeitpunkt, um ein neues Gartenhaus zu errichten. Doch auch im eigenen Garten ist nicht alles erlaubt, denn viele Gartenhäuser brauchen eine Baugenehmigung.

Ob als Abstellraum für Rasenmäher, Fahrrad und Co. oder als Aufenthaltsort mit idyllischer Terrasse, Sauna oder Hobbyraum, die Nutzungsmöglichkeiten von Gartenhäusern sind vielfältig. Doch darf man ein eigenes Gartenhaus überhaupt im Garten aufstellen? Wann benötigt man eine Baugenehmigung? Wer bei der Planung Fehler macht, für den könnte es später teuer werden.

Wann darf ein Gartenhaus gebaut werden?

Auch im eigenen Garten müssen sich Eigentümer an das geltende öffentliche Baurecht halten. Liegt für das jeweilige Grundstück ein Bebauungsplan vor, dürfen Schuppen und Gartenhäuser oftmals nur innerhalb bestimmter Bereiche errichtet werden. Aus diesem Grund sollten sich Eigentümer am besten schon vorher über eventuelle Einschränkungen bei Bauplänen auf Ihrem Grundstück informieren. Alle Bauvorhaben müssen in jedem Fall mit dem öffentlichen Baurecht übereinstimmen. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, müssen sich Gartenhäuser dennoch in die örtlichen Gegebenheiten einfügen (§34 BauGB).

Baugenehmigung: Was es zu beachten gilt

Ob man eine Baugenehmigung braucht oder nicht, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, denn die meisten Regelungen sind abhängig vom jeweiligen Bundesland und der Kommune. Gartenhäuser dürfen generell nur eine bestimmte Flächengröße haben, um nicht genehmigungspflichtig zu sein. Laut den gesetzlichen Bestimmungen liegt diese teilweise unter zehn Kubikmetern. Auch die Höhe ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Wenn die neue Laube eine Küche und Toilette haben soll, also bewohnbar wäre, ist diese auf jeden Fall genehmigungspflichtig. Wird sie lediglich als Geräteschuppen verwendet, wird im Normalfall keine Baugenehmigung benötigt. Auch ob die Hütte innerhalb oder außerhalb von bebauten Siedlungen errichtet werden soll, beeinflusst die erforderlichen Genehmigungspflichten.

Bauherren sollten sich also in jedem Fall bei ihren Gemeinden und Kommunen informieren, bevor mit dem Bau begonnen wird.

Selbst planen oder mit Bausatz?

Bausätze wie sie in Baumärkten vorzufinden sind, erfreuen sich großer Beliebtheit bei Hausbesitzern. Bei kleineren Objekten, die als Gerätehaus dienen, fallen wenige hundert Euro an. Größere Häuser können aber auch schnell einige tausend Euro kosten. Käufer sollten daher unbedingt auf den Umfang des Bausatzes achten. Während Fenster und Türen in den meisten Fällen dazu gehören, gilt das für die Dachdeckung nicht unbedingt.

Wer sein Gartenhaus selbst planen und bauen möchte, sollte viel handwerkliches Geschick mitbringen. Zusätzlich wird ein selbst geplantes Gartenhaus nicht unbedingt günstiger, denn es fallen Endverbraucher- und nicht Großhandelspreise an. Auch für den Holzzuschnitt fallen bei Baumärkten teilweise hohe Preise an.

Ein Gartenhaus benötigt in den meisten Fällen ein gutes Fundament. Ein Plattenfundament ist dafür die einfachste Methode. Die Fläche muss etwa 25 Zentimeter tief ausgehoben und anschließend mit Kies und Sand verfüllt sowie geebnet werden. Ist der Boden sehr weich oder das Gartenhaus sehr groß, sollte ein einfaches Betonfundament in Betracht gezogen werden.

Redaktion finanzen.net

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