Warum Azubis eine Steuererklärung machen sollten
Grundsätzlich muss in Deutschland jeder Arbeitnehmer Steuern bezahlen, dementsprechend auch Auszubildende. Ob diese auch tatsächlich steuerpflichtig sind, ist abhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung. Lohnen kann sich eine Steuererklärung aber auf jeden Fall.
Stefan Bärenz, Ausbildungsberater bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, schätzt, dass höchstens zehn Prozent der Auszubildenden eine Steuererklärung abgeben, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) schreibt. In bestimmten Fällen kann es dennoch sinnvoll sein, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben.
Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Azubis?
Jeder Azubi erhält während seiner Ausbildung eine sogenannte Ausbildungsvergütung. Liegt diese über dem jährlichen Grundfreibetrag von aktuell 9.408 Euro, fällt eine Einkommenssteuer an. Die Informationen über das Jahresgehalt lassen sich ganz einfach auf der Jahressteuerbescheinigung oder dem monatlichen Gehaltszettel herausfinden. Außerdem kann es vorkommen, dass der Ausbildungsbetrieb die Kirchensteuer oder den Solidaritätszuschlag an das Finanzamt überweist, diese Steuern können sich Auszubildende über die Steuererklärung wieder zurückholen.
Auch wenn sich die Werbungskosten auf über 1.000 Euro im Jahr summieren, kann sich eine Steuererklärung lohnen. Unter Werbungskosten werden alle Ausgaben zusammengefasst, die durch die Ausführung einer beruflichen Tätigkeit entstehen und die zur Sicherung bzw. dem Erhalt der Einnahmen dienen. Hierunter fallen beispielsweise Ausgaben wie Fahrtkosten oder spezielle Arbeitskleidung wie Sicherheitsschuhe.
So erstellt man eine Steuererklärung
Wer seine Steuererklärung nicht über das Internet erstellen will, kann sich die Unterlagen auch beim örtlichen Finanzamt abholen. Der einfachste Weg eine Steuererklärung abzugeben ist allerdings über das Programm Elster. Da Azubis in der Regel keine Nebeneinkünfte aus Verpachtungen und Vermietungen oder ähnlichem haben, sind die Hilfestellungen von Elster oftmals ausreichend, um eine fehlerfreie Steuererklärung erstellen zu können. Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt über das Internet und es müssen keine Dokumente per Post verschickt werden.
Zwar ist man verpflichtet die in der Steuererklärung angeführten Ausgaben mit Belegen zu dokumentieren, diese müssen allerdings nicht an das Finanzamt verschickt werde, außer das Finanzamt fordert dazu auf.
Das können Azubis in ihrer Steuererklärung absetzen
Die Bandbreite an absetzbaren Ausgaben in einer Steuererklärung ist groß. So kann beispielsweise der Weg zur Ausbildungsstätte sowie der Weg zur Berufsschule pauschal mit 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Weg mit dem Auto, dem Bus oder zu Fuß zurückgelegt wird.
Auch Stifte, Ordner oder Taschenrechner können mit bis zu 110 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Lehrbücher für die Berufsschule oder andere Weiterbildungsmaßnahmen dürfen mit bis zu 80 Euro pro Jahr in der Steuererklärung angegeben werden. Auch die Kosten für den Internetanschluss, Umzüge oder Bewerbungen dürfen in einer Steuererklärung angegeben werden.
Wichtig ist auch, dass über den sogenannten Verlustvortrag während der Ausbildung eine Art Guthaben beim Finanzamt angelegt werden kann. Sobald dann die erste Vollzeitstelle angenommen wird und regulär Steuern zu bezahlen sind, wird der angesammelte Verlust mit den gezahlten Steuern verrechnet.
Redaktion finanzen.net
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