Was Influencer steuerlich bei Affiliate-Links beachten müssen
Influencer können Geld verdienen, indem sie bei ihren Fans Werbung für Unternehmen oder Produkte machen. Für das sogenannte "Affiliate Marketing" fallen besondere Steuern an - das muss bei der Steuererklärung beachtet werden.
Seit einigen Jahren ist Affiliate Marketing voll im Trend. "Es handelt sich hier um eine Form des Marketings im Internet, bei dem ein Link auf eine Partnerseite gesetzt wird. Klickt ein potenzieller Kunde diesen Link an, gelangt er auf die Verkaufsseite eines Onlinehändlers", erklärt die Wirtschaftskanzlei Riefer auf ihrer Webseite. Der Onlinehändler kann nachverfolgen, ob ein Kunde über einen solchen Link auf seine Webseite gefunden hat - ist dies der Fall, erhält der entsprechende Influencer eine Provision. Diese Provision muss versteuert werden.
Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuer fallen nicht sofort an
Nach Paragraf 15 im Einkommensteuergesetz (EstG) ist Affiliate Marketing ein Gewerbebetrieb. Verdient man als selbstständiger Influencer neben dem eigentlichen Einkommen mit Affiliate Marketing Geld dazu, muss das gesamte Einkommen als gewerbliche Einkünfte versteuert werden. Dafür muss man in der Steuererklärung die Anlagen EÜR und G ausfüllen.
Zusätzlich fällt eine Umsatzsteuererklärung an - allerdings ist man davon nach der Kleinunternehmerregelung befreit, wenn man im vorherigen Jahr unter 22.000 Euro und im aktuellen Jahr unter 50.000 Euro verdient hat. Auch Gewerbesteuer wird nur dann fällig, wenn der jährliche Gewinn bei über 24.500 Euro liegt.
Wer Hilfe bei der Steuererklärung aus selbstständiger Tätigkeit benötigt, dem lohnt ein Blick auf das Angebot von Kontist*. Steuererklärung, Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldung, die Kommunikation mit dem Finanzamt oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung - alle diese Steuerthemen werden hier von erfahrenen Steuerexperten übernommen - ganz bequem und digital per Steuerung über App.
Zusammenfassende Meldung und Vorsteueranspruch übermitteln
Neben diesen Grundlagen sollten Influencer beachten, dass sie bei Affiliate-Einnahmen im Ausland neben der gewöhnlichen Steuererklärung eine "zusammenfassende Meldung" (ZM) ans Finanzamt übermitteln müssen.
Hat ein Unternehmen, für das mit den Affiliate-Links geworben wird, seinen Sitz im EU-Ausland, muss nicht der Influencer, sondern das Unternehmen Umsatzsteuer zahlen - der Geschäftspartner ist also Schuldner beim Finanzamt. Den entsprechenden Geldbetrag können Influencer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteueranspruch geltend machen, bei einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent lohnt sich das.
Eine Affiliate-Steuererklärung kann schnell kompliziert werden. Deswegen kann es sinnvoll sein, sich zumindest im ersten Jahr von Steuerfachleuten beraten zu lassen oder das Angebot von Kontist* zu nutzen.
Redaktion finanzen.net
*Das bedeutet das Sternchen: Unsere News sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen.
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