Kosten bei Banken umgehen? - Kann der Arbeitgeber das Gehalt bar auszahlen?
Das Gehalt bekommen Arbeitnehmer gewöhnlich auf das Bankkonto überwiesen. Doch könnte man den Lohn auch bar ausgezahlt bekommen?
Eine Vorschrift von Seiten des Gesetzgebers gibt es hierfür nicht. Theoretisch könnte ein Arbeitnehmer also darauf bestehen, sein Gehalt bar ausgezahlt zu bekommen. Es kommt auf die Vereinbarung an, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen.
Barzahlungen sind möglich, aber umständlich
Je nach Größe des Unternehmens ist die Barzahlung des Gehalts mit einem höheren Mehraufwand verbunden. Denn bei jeder Auszahlung muss eine Quittung mit Gehaltshöhe, Verwendungszweck, Datum und Namen ausgestellt werden, die der Arbeitnehmer unterschreiben muss. Stattdessen kann auch ein Zeuge herangezogen werden, der die rechtmäßige Lohnübergabe bezeugen kann. Dadurch soll verhindert werden, dass der Arbeitnehmer den Lohn nicht doppelt fordert.
Außerdem muss ein Ort bestimmt werden, an dem das Geld übergeben wird. In der Regel ist das der Erfüllungsort - der Ort also, an dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er regelmäßig zum Betrieb fahren muss, um sich sein Gehalt zu holen (Holschuld). In Ausnahmefällen kann ihm das Geld auch zu seinem Wohnsitz übermittelt werden (Schickschuld), wenn die Abholung für ihn hohe Kosten oder besondere Mühen bedeutet.
Allerdings sind Gehaltsüberweisungen per Bankkonto mit Gebühren verbunden, für die der Arbeitgeber aufkommen muss. Bei einem größeren Unternehmen können hierbei größere Kosten entstehen. Würde er das Geld lediglich bar auszahlen, könnte er diese umgehen.
Barauszahlung gleich Motivation?
Ein Arbeitgeber muss somit die Umstände abwägen, ob er der Forderung seines Mitarbeiters nachkommen kann oder nicht. Obwohl die Barzahlung des Gehalts mit größeren Umständen verbunden ist, so kann sie dennoch als besonderer Motivationsfaktor fungieren. Denn das Gefühl, Geld bar auf die Hand zu bekommen, ist ein anderes und nicht mit einer sterilen Zahl auf Papier oder einem Bildschirm vergleichbar.
Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: el lobo / Shutterstock.com, Marian Weyo / Shutterstock.com