Gebrauchtwagen

Gewährleistungsrecht - wann der Autohändler für Mängel haftet

06.04.22 03:01 Uhr

Gewährleistungsrecht - wann der Autohändler für Mängel haftet | finanzen.net

Die meisten Menschen kaufen sich nicht alle Tage ein Auto und kennen sich daher nicht immer mit ihren Rechten als Käufer aus. Besonders beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist es aber wichtig, sich über die Pflichten des Verkäufers im Klaren zu sein.

Der Gebrauchtwagen ist gekauft und zwei Wochen später entdeckt der Käufer einen Mangel am Fahrzeug. Hatte er einfach Pech und wurde betrogen oder muss - trotz bereits abgeschlossenem Vertrag - der Verkäufer die Reparatur zahlen? Es gibt tatsächlich Gesetze für diesen Fall. Die Reparaturen von Schäden und Mängeln, die am Gebrauchtwagen auftreten, müssen teilweise vom Verkäufer, teilweise vom Käufer getragen werden. Dabei kommt es ganz auf den Schaden an und darauf, was im Kaufvertrag steht.

Das Gewährleistungsrecht

Der Käufer eines Autos, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, hat das sogenannte "Gewährleistungsrecht" auf Reparaturkosten, die nicht durch den Vertrag vorhersehbar waren. Im Falle eines Neuwagens wird davon ausgegangen, dass der aktuelle Stand der Technik vorhanden ist und das Auto wie vom Hersteller angepriesen funktioniert. Ist das nicht so, kann der Käufer dies reklamieren. Da Gebrauchtwagen in keinem Fall dem Standard eines Neuwagens entsprechen, gibt es hierfür gesonderte Regelungen:

1. Das Gewährleistungsrecht tritt in Kraft, wenn nach Abschluss den Vertrags Mängel an der Beschaffenheit oder der Qualität des Wagens auftreten oder sich etwas nicht wie vertraglich vereinbart verhält. Das ist auch der Fall, wenn das Fahrzeug abgesehen von Verschleißerscheinungen nicht dem entspricht, was im Vergleich mit Exemplaren desselben Modells zu erwarten wäre.

2. Ist die Gewährleistung von Schäden am Auto vertraglich nicht geregelt, kann rechtlich davon ausgegangen werden, dass das Auto unfallfrei ist. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Wagen vor Vertragsabschluss in einen Unfall verwickelt war und deswegen beim neuen Besitzer Reparaturkosten entstehen, muss der Verkäufer für diese aufkommen. Allerdings sind Unfallschäden nur schwer von Bagatellschäden wie Kratzern im Lack zu unterscheiden, für die der Verkäufer nicht aufkommen muss.

3. Das Gewährleistungsrecht umfasst auch Kosten für den Abschleppdienst, allerdings nicht die Kosten für einen Mietwagen oder Verdienstausfall, der aufgrund des nicht verkehrstüchtigen Wagens entsteht.

Private Verkäufer nicht zur Gewährleistung verpflichtet

Wichtig zu wissen ist: Nur Unternehmer sind zur Gewährleistung verpflichtet. Zu Unternehmern gehören Autohändler aber auch beispielsweise Selbstständige, die ihr Firmenfahrzeug verkaufen. Die Verpflichtung zur Gewährleistung läuft ein Jahr - danach verjährt der Gewährleistungsanspruch des Käufers. Private Verkäufer können die Gewährleistung hingegen explizit vertraglich ausschließen. Dazu genügt schon die Formulierung "verkauft wie gesehen". Wird dem Vertrag aber eine detaillierte Objektbeschreibung beigefügt, muss dennoch für alle nicht darin inbegriffenen Mängel der Verkäufer aufkommen. Weigert sich ein Verkäufer, die Gewährleistung umzusetzen oder werden die Mängel nach zweimaligem Reparaturversuch nicht für den neuen Besitzer vertretbar, kann dieser vom Vertrag zurücktreten oder eine nachträgliche Preisminderung einfordern. Wird der Vertrag aufgelöst, müssen sowohl Auto als auch Kaufpreis wieder den Besitzer wechseln.

Einige Gebrauchtwagenhändler vereinbaren im Kaufvertrag gerne eine Garantie: Von vornherein werden für eine festgelegte Dauer bestimmte Reparaturkosten übernommen - diese Garantie löst aber den Gewährleistungsanspruch des Käufers nicht auf. Außerdem gut zu wissen: Im ersten halben Jahr nach Vertragsabschluss muss der Händler nachweisen, dass der Mangel nicht bereits zu Vertragsabschluss bestand. Erst danach liegt die Beweislast beim Käufer.

Redaktion finanzen.net

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