Freistellung an Heiligabend

Sind Arbeitnehmer verpflichtet an Heiligabend und Silvester zu arbeiten?

07.12.20 22:50 Uhr

Sind Arbeitnehmer verpflichtet an Heiligabend und Silvester zu arbeiten? | finanzen.net

Gelten Heiligabend und Silvester als Feiertage oder muss der Arbeitnehmer Urlaub beantragen, um freigestellt zu werden? Welche gesetzlichen Regelungen gelten und inwieweit Ausnahmen greifen können, wird folgend vorgestellt.

Weihnachten und Silvester stehen vor der Tür

Das Jahr 2020 neigt sich so langsam dem Ende. Die Weihnachtszeit beginnt und Silvester rückt ebenfalls immer näher. Mit Heiligabend und dem Neujahrsfest stehen Familien somit die vielleicht wichtigsten Feiertage bevor.

Große Familienfeiern und Urlaubsreisen über die Feiertage dürften zwar aufgrund der Corona-Pandemie ins Wasser fallen, nichtsdestotrotz werden Familien wohl versuchen die Festtage zumindest in kleiner Runde zu genießen.

Für viele Arbeitnehmer eröffnet sich zu dieser Zeit immer wieder die Frage, ob Heiligabend und Silvester als offizielle Feiertage gelten oder sie gegebenenfalls Urlaub beantragen müssen.

Die gesetzliche Regelung

Vorweg: Gesetzlich betrachtet zählen Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) nicht zu den offiziellen Feiertagen. Entsprechend sind Arbeitnehmer verpflichtet an diesen Tagen zu arbeiten.

Hätten Sie an diesen Tagen also gerne frei, müssen Sie einen offiziellen Urlaubstag in Anspruch nehmen. Auch ein halber Urlaubstag kann nicht - wie viele glauben - hierfür aufgewendet werden, da das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) dies nicht vorsieht.

Arbeitsrechtler Daniel Brügger äußert sich in einem Interview mit dem SPIEGEL jedoch über einen Spezialfall: "Viele Arbeitgeber zeigen sich an diesen besonderen Tagen kulant und einigen sich mit ihren Angestellten entweder darauf, dass jeweils ein halber Urlaubstag ausreicht oder sogar kein Urlaub genommen werden muss."

Hier ist der Arbeitnehmer allerdings auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen und kann die Tage nicht einfordern. Als offizielle Feiertage gelten allerdings der 25. Und 26. Dezember sowie der 1. Januar, entsprechend muss hier kein Urlaub beantragt werden.

Sonderregelungen

Ausgenommen von der Arbeitsbefreiung an Feiertagen sind jedoch Arbeitnehmer mit speziellen Verträgen, die entsprechendes vorsehen. Besonders Arbeitnehmer in der Pflege- und Krankenbranche müssen häufig sowohl an Sonntagen als auch an Feiertagen arbeiten.

Gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Paragraph 10 wird in solchen Fällen das eigentlich geltende Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen aufgehoben.

Eine gesetzliche Freistellung, ohne an Heiligabend und Silvester Urlaub nehmen zu müssen, ist in einem bestimmten Szenario allerdings auch festgehalten, wenn der Arbeitgeber regelmäßig - mindestens dreimal in Folge - seinen Angestellten an diesen Tagen frei gibt: "Daraus erwächst sogar ein vertraglicher Anspruch", erklärt der Jurist Marino Loy gegenüber dem Handelsblatt. Denn Mitarbeiter können in diesem Fall davon ausgehen, dass der Betrieb seine Angestellten an diesen Tagen nun immer freistellt. "Die sogenannte betriebliche Übung hat die gleiche Wirkung wie eine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag", so Loy.

Um dem entgegenzuwirken, muss das Unternehmen klar erkenntlich machen, dass die Freistellungen an Heiligabend und Silvester jeweils nur für das entsprechende Jahr gelten.

Henry Ely / Redaktion finanzen.net

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