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Steuerrückzahlung: In bar nur mit einer Vorfinanzierung möglich

14.05.24 06:09 Uhr

Ist es möglich sich eine Steuerrückzahlung auch in bar auszahlen zu lassen? | finanzen.net

Durch eine Steuererklärung kann man vom Finanzamt eine Rückerstattung erhalten. Dies hängt allerdings vor allem davon ab, welche Ausgaben die Steuerlast mindern. Eine Bar-Auszahlung ist nicht möglich.

Eine Steuererklärung lohnt sich

Eine Steuererklärung zu erstellen kann sich lohnen. Laut dem Statistischen Bundesamt erstellten 2017 in Deutschland 14 Millionen Menschen eine Steuererklärung. Davon erhielten 12,3 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Der durchschnittliche Betrag lag hierbei bei 1.051 Euro. Nachzahlungen an das Finanz­amt mussten hingegen nur 1,5 Millionen Steuer­pflichtige leisten. Hier lag der Durchschnittsbetrag bei 1.175 Euro.

Der genaue Betrag eines jeden Steuerzahlers hängt natürlich vom persönlichen Einzelfall ab. Nach Angaben des Online-Ratgebers Finanztip ist es entscheidend, wie viel Steuern man bereits im Laufe des Jahres gezahlt hat und welche Ausgaben die Steuerlast mindern könnten.

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Diese Ausgaben mindern die Steuern

Zu den wichtigsten Ausgaben zählen hier die sogenannten Werbungskosten. Zu denen gehören laut Finanztip alle Beträge, die man ausgibt, um überhaupt Geld zu verdienen. Zu den Werbungskosten zählen sowohl Bewerbungsfotos und die Fahrt zum Vorstellungsgespräch, wie auch Arbeitsmittel oder Fortbildungen. Auch bei Corona-Masken oder -Tests die man selbst bezahlt hat, kann es sich um Werbungskosten handeln. Zu weiteren Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind, zählen unter anderem die Kosten für Dienstleister, Handwerker oder für den Umzug, für Versicherungen und die Altersvorsorge sowie für Spenden und Kosten, die im Zuge einer ehrenamtlichen Tätigkeit aufgetreten sind. Um das Beste aus der eigenen Steuererklärung rauszuholen kann entweder auf eine Steuersoftware oder auf einen professionellen Berater zurückgegriffen werden. Auch die Finanzämter selbst können bei wichtigen Fragen aushelfen.

Eine Steuerrückzahlung in bar ist nicht möglich

Die Bearbeitung der Steuererklärung durch das zuständige Finanzamt kann nach Angaben von Taxfix je nach Komplexität des Steuerfalls, Abgabetermin oder Wohnort zwischen vier und sechs Wochen dauern. Hierbei können die Behörden elektronische Steuererklärungen schneller bearbeiten als solche in Papierform. Bekommt man eine Rückerstattung, überweist das Finanzamt diese zeitgleich mit dem Einkommenssteuerbescheid.

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In bar kann man sich seine Steuerrückerstattung allerdings nicht auszahlen lassen. Nach § 224 Absatz 3 der Abgabenordnung sind Zahlungen der Finanzbehörden unbar zu leisten. Wer trotzdem unbedingt eine Barzahlung benötigt, kann seine Lohnsteuer durch einen Finanzvermittler vorfinanzieren. Diese berechnen und erstellen eine Einkommenssteuererklärung und damit auch den voraussichtlichen Erstattungsbetrag. Auf Basis dieser Berechnung gewährleistet dann eine Partnerbank einen Kredit in Höhe von meist 80 bis 85 Prozent der jeweiligen Steuererstattung.

Tim Adler / Redaktion finanzen.net

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