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Autofahren üben ohne Führerschein - es drohen empfindliche Strafen

30.11.22 23:12 Uhr

Autofahren üben ohne Führerschein - es drohen empfindliche Strafen | finanzen.net

Autofahren ohne gültige Fahrerlaubnis im öffentlichen Raum ist verboten, sei es auch nur zu Übungszwecken für angehende Fahrzeugführer. Wer gegen das Straßenverkehrsgesetz verstößt, macht sich strafbar und muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Verkehrsübungsplätze bieten Fahrschülern die Möglichkeit, legal zu üben.

Fahren ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Raum verboten

Nicht wenige Fahranfänger suchen nach Möglichkeiten, außerhalb offizieller Fahrstunden mit einem Fahrlehrer, das Führen eines Fahrzeuges zu erlernen. Die einen wollen die preisintensiven Fahrstunden auf ein Minimum reduzieren, andere möchten vor ihrer ersten Teilnahme am regen Straßenverkehr durch selbstständiges Üben Sicherheit gewinnen. Auch wenn die Intentionen durchaus nachvollziehbar sind, sind Übungseinheiten außerhalb offizieller Fahrstunden meistens nicht empfehlenswert.

Im Straßenverkehrsgesetz ist klar geregelt, dass das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ohne gültige Fahrerlaubnis grundsätzlich untersagt ist. Dabei ist es unerheblich, wie stark frequentiert die vermeintlich geeigneten Übungsplätze sind, auch der Parkplatz eines Supermarktes außerhalb dessen Öffnungszeiten gilt beispielsweise als Raum des öffentlichen Straßenverkehrs. Sogar das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf privatem Gelände ist grundsätzlich nicht rechtens, sofern der Bereich nicht baulich, zum Beispiel mittels Zäunen, Mauern oder Toren, vom öffentlichen Raum abgetrennt ist und eine Genehmigung des Besitzers vorliegt.

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen empfindliche Strafen

Wer sich über diese Regelungen hinwegsetzt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Gemäß Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes handelt es sich bei dem Führen eines Fahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis um eine Straftat, welche mit einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe sanktioniert wird. Neben dem Fahrzeugführer kann auch der Halter des Fahrzeuges, welcher die unrechtmäßige Fahrt zugelassen hat, belangt werden. In jedem Falle ist das Fahren ohne Führerschein kein zu verharmlosendes Kavaliersdelikt, auch wenn es zu Übungszwecken erfolgt.

Vorbereitung auf Verkehrsübungsplätzen

Fahranfänger, welche nach legalen Möglichkeiten außerhalb offizieller Fahrstunden suchen, um ihr Fahrvermögen zu verbessern, sollten nach Verkehrsübungsplätzen Ausschau halten. Bei diesen Verkehrsübungsplätzen handelt es sich um Privatgelände, die klar vom öffentlichen Straßenverkehr abgetrennt sind und auf denen daher das Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis gestattet ist. Zur Nutzung der Anlage muss in der Regel eine Gebühr entrichtet werden und ein privates Fahrzeug muss zur Verfügung stehen. Weiterhin muss während der gesamten Übungszeit eine Begleitperson im Auto sein, welche im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Im Gegenzug erhalten Fahranfänger auf Verkehrsübungsplätzen die Gelegenheit, ihr Fahrvermögen in verschiedensten simulierten Verkehrssituationen zu verbessern.

N. Lorenz / Redaktion finanzen.net

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