Unleserliches Kennzeichen: Das sind die Konsequenzen für Fahrer
Die Lesbarkeit von Autokennzeichen ist ein entscheidender Aspekt der Verkehrssicherheit und -ordnung. Ein unleserliches Kennzeichen kann zu einer Vielzahl von Problemen führen, einschließlich der Unfähigkeit, ein Fahrzeug korrekt zu identifizieren.
Diese Bußgelder können im Zusammenhang mit dem Kennzeichen drohen
Ein Autokennzeichen muss jederzeit aus ausreichender Entfernung lesbar sein. Verschiedene Faktoren können jedoch dazu führen, dass ein Kennzeichen unleserlich wird. Dazu gehören Schneematsch, Regen oder tote Insekten, die nicht nur das Auto, sondern auch das Nummernschild verschmutzen. Mit der Zeit können Nummernschilder außerdem verblassen.
Das Fahren mit einem unleserlichen Nummernschild gilt als Ordnungswidrigkeit und wird laut Bußgeldkatalog mit fünf Euro bestraft. Wenn beide Kennzeichen unleserlich sind, erhöht sich das Bußgeld auf zehn Euro.
Es ist wichtig zu beachten, dass das "Ausbessern" eines Kennzeichens als Missbrauch gewertet werden kann, wie der ADAC in einem Online-Beitrag berichtet. Wenn das Kfz-Kennzeichen trotz Reinigung nicht mehr kenntlich ist, muss ein neues beantragt werden. Das Nummernschild dann noch selbst ausbessern zu wollen, kann Folgen haben. Bei Veränderungen mit Folie, Aufklebern, Glas oder ähnlichen Abdeckungen droht ein Bußgeld von 65 Euro. Unter Umständen können diese Veränderungen sogar als Kennzeichen-Missbrauch gewertet werden, so der ADAC weiter.
Weitere Bußgelder können laut dem Bußgeldkatalog in den folgenden Szenarien drohen:
HU-Plakette fehlt: Ein häufig übersehener Verstoß ist das Fehlen der HU-Plakette auf dem Kennzeichen. Diese Plakette gibt Aufschluss darüber, wann die nächste Hauptuntersuchung (HU) des Fahrzeugs fällig ist. Ist diese Plakette nicht auf dem Kennzeichen angebracht, kann das ein Bußgeld von zehn Euro zur Folge haben.
Fehlendes amtliches Kennzeichen: Etwas gravierender ist das Fahren ohne ein vorschriftsmäßiges Kennzeichen. Wer ohne das vorgeschriebene Kennzeichen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen.
Verstoß gegen das Saisonkennzeichen: Ein Saisonkennzeichen legt fest, in welchem Zeitraum ein Fahrzeug auf der Straße betrieben werden darf. Wird das Fahrzeug außerhalb dieses Zeitraums gefahren, wird ein Bußgeld von 50 Euro fällig.
Falsche Kennzeichenbeleuchtung: Die Beleuchtung des Kennzeichens ist wichtig, damit dieses auch bei Dunkelheit gut lesbar ist. Entspricht die Kennzeichenbeleuchtung nicht den gesetzlichen Vorschriften, kann das ein Bußgeld von 10 Euro zur Folge haben.
Wechselkennzeichen nicht angebracht: Für einige Fahrzeughalter ist ein Wechselkennzeichen sinnvoll. Wird dieses jedoch nicht am Auto montiert, kann das zu einem Bußgeld von 50 Euro führen.
Abdeckungen auf dem amtlichen Kennzeichen: Manche Autofahrer versehen ihr Kennzeichen mit Abdeckungen, sei es aus ästhetischen Gründen oder um es vor Verschmutzungen zu schützen. Solche Abdeckungen sind jedoch nicht erlaubt. Ein solcher Verstoß wird mit einem Bußgeld von 65 Euro geahndet.
Das gibt es bei der Kennzeichen-Reinigung zu beachten
Für die sanfte und effektive Reinigung des Kfz-Kennzeichens rät der ADAC zur Verwendung von mildem Autowaschmittel in Kombination mit lauwarmem Wasser. Auf den Einsatz aggressiver Reiniger sollte verzichtet werden, denn sie können nicht nur die Oberflächenstruktur des Schildes beeinträchtigen, sondern auch die schwarze Farbgebung von Buchstaben und Zahlen ausbleichen oder verfälschen. Dies könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Kennzeichen seine Gültigkeit verliert, so der ADAC weiter.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass ein stark beschädigtes oder nur schwer lesbares Kennzeichen ausgetauscht werden sollte, wie der ADAC berichtet. Dies gilt insbesondere, wenn prägende Elemente wie die Ortskennung verblasst oder nicht mehr deutlich erkennbar sind. Dabei ist anzumerken, dass handgefertigte oder modifizierte Nummernschilder im Straßenverkehr nicht zulässig sind.
D. Maier / Redaktion finanzen.net
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