Versicherungen: Wie kann ich negative Folgen des Brexit vermeiden?
10.12.18 06:30 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
Werbung
von Martin Reim, €uro am Sonntag
Ich bin Kunde des schottischen Lebensversicherers Standard Life. Vor Kurzem habe ich ein Schreiben bekommen, wonach mein Vertrag nach Irland übertragen werden soll. Grund sei der Brexit. Damit würde allerdings der Insolvenzschutz erlöschen. Welche Möglichkeiten habe ich, mich dagegen zu wehren?
€uro am Sonntag: In der Tat will der britische Lebensversicherer Standard Life die Verträge von rund 600 000 deutschen, österreichischen und irischen Kunden an eine Tochtergesellschaft in Irland übertragen. Damit würde, wie Standard Life selbst zugibt, der bisherige Insolvenzschutz wegfallen. Bislang sind die Ansprüche aller Kunden - also auch der außerbritischen - zu 100 Prozent durch den gesetzlichen britischen Entschädigungsfonds FSCS abgedeckt. In Irland gibt es keine vergleichbare Absicherung. Der Konzern begründet seinen Schritt mit der Vorsorge vor einem wie auch immer gestalteten Brexit.
Das Vorgehen muss noch von einem schottischen Gericht genehmigt werden. Voraussichtlicher Termin der abschließenden Gerichtsverhandlung ist laut Standard Life der 19. Februar 2019. Einwände müssen beim Court of Session (Adresse: Parliament House, Parliament Square, Edinburgh, EH1 1RQ, Schottland) eingereicht werden. Standard Life empfiehlt, zuvor eine unabhängige Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, der mit schottischem Recht und den fälligen Gebühren vertraut ist.
Welche Alternativen gibt es? Verbraucherschützer sehen derzeit keine Möglichkeit, in Deutschland rechtlich gegen Standard Life vorzugehen. Allerdings rät Brigitte Mayer, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hessen, bei dieser Gelegenheit zu überprüfen, ob eine Fortführung des Vertrags generell wirtschaftlich sinnvoll ist. Nach Meinung von Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sollte man nicht vorschnell kündigen oder die Police beitragsfrei stellen, insbesondere wenn eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit eingeschlossen ist: "In diesem Fall könnte es ein Riesenproblem geben." Es sei oft schwer, eine adäquate Absicherung bei einem anderen Anbieter zu bekommen.
Eine unabhängige Überprüfung des Vertrags gegen Honorar erhält man bei den Verbraucherzentralen (Verzeichnis unter verbraucherzentrale.de/beratung) oder bei Versicherungsberatern (bvvb.de/beratersuche).
___________________________
Weitere News
Bildquellen: nito / Shutterstock.com