Versicherung: Welcher Schutz fürs Fahrrad - mit oder ohne Akku ist nötig?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
von Martin Reim, Euro am Sonntag
€uro am Sonntag:
Ich überlege, angesichts des Frühlings ein neues Fahrrad zu kaufen, möglicherweise ein E-Bike. Was muss ich da beim Versicherungsschutz
beachten?
Generell gilt: Fahrräder sind in der Hausratversicherung eingeschlossen und damit gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Einbruch geschützt. Wird das Rad also aus einem aufgebrochenen Keller gestohlen, greift die Hausratpolice. Wird es jedoch an einer Laterne angeschlossen und dort gestohlen, gilt dies nicht als Einbruchdiebstahl. "In guten Hausratversicherungen ist das eingeschlossen. Damit kann das Fahrrad in der Regel mit einem Wert von bis zu drei Prozent der Versicherungssumme versichert werden", erklärt der BdV.
Grundsätzlich müssen Fahrräder immer mit einem Schloss angekettet sein, damit die Versicherung bei einem Diebstahl greift. Teurere Fahrräder, die nicht ausreichend über die Hausratpolice versicherbar sind, lassen sich über separate Fahrradversicherungen schützen. Elektroroller, auch E-Scooter genannt, sind noch nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ein Gesetzesentwurf liegt vor, eine Entscheidung wird im Lauf des Jahres erwartet.
______________________________
Weitere News
Bildquellen: Brian A Jackson / Shutterstock.com