Steuern & Homeoffice: Was ist bei einem Vertrag mit dem Chef wichtig?
09.01.22 14:56 Uhr

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Ich gehöre zur wachsenden Gruppe von Arbeitnehmern, die ihren Job regelmäßig oder zeitweise im heimischen Büro erledigen. Wie muss ich den Vertrag mit meinem Arbeitgeber gestalten, um die Kosten für mein Homeoffice optimal abzusetzen?
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€uro am Sonntag: Vermieten Steuerpflichtige Teile ihrer Wohnung an ihren Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke, können sie unter Umständen belegbare Werbungskosten geltend machen - und das sogar für Umbauten. Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen für eine solche Steuergestaltung präzisiert (Az. IX R 9/17). Nötig ist eine "objektbezogene Prognose, die auf Dauer eine Überschusserzielungsabsicht belegt". Im Klartext: Die Mieteinnahmen müssen auf Dauer die Werbungskosten übersteigen.
Im entschiedenen Fall waren die Arbeitnehmer Eigentümer einer Immobilie, die sie im Obergeschoss bewohnen und im Erdgeschoss mit Büro, Besprechungsraum, Küche und Bad für 476 Euro monatlich an ihren Arbeitgeber vermieteten. Der Mietvertrag war zeitlich an die Arbeitsverträge und an die Weisung des Arbeitgebers gebunden, die Tätigkeit im Homeoffice zu betreiben.
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Die Beschäftigten machten aus der Vermietung 29 900 Euro Werbungskosten geltend. Davon entfiel der größte Teil (25 780 Euro) auf die behindertengerechte Renovierung des Badezimmers mit Dusche und Badewanne. Diese Ausgaben wollte die Finanzverwaltung aber nicht anerkennen.
Diese "Zweckentfremdung von Wohnraum" für den Arbeitgeber ist jedoch eine "Vermietung zu gewerblichen Zwecken", urteilte nun der Bundesfinanzhof. Damit widersprechen die obersten Steuerrichter Deutschlands der Finanzverwaltung. Ähnlich Betroffene sollten deshalb stets vorab eine Überschussprognose fürs Homeoffice erstellen, um keine Zweifel an der Vermietung zu gewerblichen Zwecken aufkommen zu lassen.
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