Elternzeit

Befristeter Arbeitsvertrag: Ist trotzdem Elternzeit möglich?

27.04.22 23:07 Uhr

Befristeter Arbeitsvertrag: Ist trotzdem Elternzeit möglich? | finanzen.net

Neben unbefristeten Arbeitsverhältnissen gibt es auch Eltern, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben. Können sie aber genauso ohne Probleme in Elternzeit gehen?

Elternzeit mit befristetem Arbeitsvertrag erlaubt?

Auch Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen dürfen nach deutschem Recht in Elternzeit gehen. Allerdings verlängert sich der Arbeitsvertrag nicht um die pausierte Zeit, sondern läuft ganz normal aus. Das heißt, das Arbeitsverhältnis kann auch während der Elternzeit ein Ende finden. In diesem Fall müsste der Arbeitnehmer früh genug Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur beantragen oder sich rechtzeitig nach einem neuen Job umschauen, wie das Elternportal "Netpapa" erklärt.

Wie lange vorher muss man die Elternzeit anmelden?

In der Regel müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin über ihre bevorstehende Elternzeit informieren. Ist das Kind jünger als drei Jahre, reicht es auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Elternteil die Elternzeit sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber anmeldet. Sollte das Kind bereits älter als drei Jahre sein und ein Elternteil wünscht erst dann, in Elternzeit zu gehen, muss das dem Arbeitgeber bereits 13 Wochen vor Antreten der Elternzeit mitgeteilt werden, heißt es bei "Elternzeit.de".

Ausnahmen der Elternzeitregelung mit befristetem Arbeitsvertrag

Eine Ausnahme des weiterlaufenden befristeten Arbeitsvertrags während der Elternzeit bilden Wissenschaftler und Ärzte. In diesen Fällen wird der befristete Arbeitsvertrag um die Dauer der Elternzeit verlängert. Wissenschaftler müssen dafür einen befristeten Vertrag nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz unterschrieben haben und Ärzte sich in Weiterbildungsmaßnahmen befinden. Eine weitere Ausnahme stellen Auszubildende und andere Personen in Bildungsmaßnahmen dar. Bei ihnen verlängert sich der Arbeitsvertrag ebenfalls um die Dauer der Elternzeit und der Azubi kann die Ausbildung fertigstellen.

Redaktion finanzen.net

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