Elternunterhalt

Pflege der Eltern bezahlen? So viel dürfen Kinder verdienen

29.10.24 23:24 Uhr

Elternpflege finanzieren: Diese Einkommensgrenzen gelten für Kinder | finanzen.net

Wenn Eltern pflegebedürftig werden und ihre eigenen Mittel nicht mehr ausreichen, kommt oft die Frage auf: Müssen Kinder die Pflegekosten übernehmen? Seit 2020 gibt es in Deutschland klare Regelungen, die vorschreiben, ab wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen. Doch ab welchem Einkommen greift diese Pflicht, und was zählt alles dazu?

Unterhaltspflicht

Seit dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes im Jahr 2020 sind Kinder nur dann zur Zahlung von Pflegekosten für ihre Eltern verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Laut der Frankfurter Rundschau liegt diese Grenze deutlich über dem deutschen Durchschnittsverdienst und betrifft somit vor allem Besserverdienende. Wenn Eltern ihre Pflegekosten nicht selbst tragen können, übernimmt zunächst das Sozialamt die Kosten, so ProVita Deutschland. Es kann jedoch später versuchen, den gezahlten Betrag von den Kindern zurückzufordern, sofern deren Einkommen die festgelegte Grenze übersteigt.

Was zählt zum Einkommen?

Zur Berechnung des Jahresbruttoeinkommens zählen neben dem monatlichen Gehalt auch Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen. Allerdings wird das Vermögen des Kindes bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Dies bedeutet, dass auch ein hohes Vermögen kein Grund für eine Zahlungspflicht ist, solange das Jahreseinkommen unter der 100.000-Euro-Grenze liegt. Ebenso sind lediglich die leiblichen Kinder unterhaltspflichtig und nicht Schwiegerkinder oder Enkelkinder, vermerkt die Verbraucherzentrale.

Berechnung der Unterhaltszahlungen

Liegt das Bruttoeinkommen eines Kindes über der Grenze von 100.000 Euro, erfolgt die Berechnung der tatsächlichen Unterhaltspflicht anhand des bereinigten Nettoeinkommens. Hierbei können unter anderem beruflich bedingte Ausgaben, Altersvorsorgebeiträge und Kreditzinsen abgezogen werden. So wird sichergestellt, dass die Belastung für die Kinder nicht übermäßig hoch wird.

Auch ein Selbstbehalt schützt das unterhaltspflichtige Kind vor einer Überlastung. Es darf mindestens 2.000 Euro pro Monat für sich selbst behalten, zusätzlich gibt es einen Freibetrag von 1.600 Euro für den Ehepartner, laut Verbraucherzentrale. Freibeträge für eigene Kinder sorgen ebenfalls für eine Reduzierung der Zahlungspflicht.

Was decken die Pflegekosten ab?

Die Pflegekosten setzen sich in der Regel aus mehreren Komponenten zusammen, darunter die Unterbringung im Pflegeheim, Verpflegung und medizinische Versorgung. Je nach Pflegegrad und Einrichtung können diese Kosten stark variieren.

Die monatlichen Gesamtkosten für einen Heimplatz liegen laut Pflege.de häufig bei etwa 3.500 bis 4.500 Euro, wovon ein Teil durch die Pflegeversicherung übernommen wird. Allerdings reicht diese Deckung oft nicht aus, so zahlen die Pflegekassen nur einen festen Anteil der Kosten, der je nach Pflegegrad variiert, während ein erheblicher Eigenanteil verbleibt, welcher im Falle von nicht ausreichenden finanziellen Mitteln der Betroffenen, von den Kindern getragen werden muss, sofern diese ein Einkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr haben, so ein Artikel von Pflege durch Angehörige.

Redaktion finanzen.net

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