Elterngeld

Elterngeld zu gering? So lässt es sich einfach erhöhen

03.07.24 06:38 Uhr

Wechsel der Steuerklasse: So lässt sich das Elterngeld erhöhen | finanzen.net

Elterngeld zählt zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungsleistungen für Eltern. Sollten Eltern mehr Geld benötigen, gibt es einen Weg, die Zahlungen zu erhöhen.

Wechsel lohnt sich

Sollte der Nachwuchs bald ins Haus stehen, kann es sich lohnen, die Steuerklasse zu wechseln, um mehr Elterngeld zu bekommen. Da Kinder viel Geld kosten, kann es sich für viele rechnen, rechtzeitig die Steuerklasse zu wechseln, um ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen, da die Höhe des Elterngeldes von der Höhe des Nettogehalts vor der Geburt abhängig ist. Die Höhe des Elterngeldes wird hierbei in Paragraf 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.

Laut t-online ist die günstigste Steuerklasse dafür die Steuerklasse drei. Befindet sich die Ehefrau in Steuerklasse fünf, was in Deutschland üblich ist, und plant die Ehefrau, in Elternzeit zu gehen, führt dies dazu, dass ein geringeres Elterngeld ausgezahlt wird, als wenn die Mutter in Steuerklasse drei wäre. Das liegt daran, dass in Steuerklasse fünf ein niedriges monatliches Nettogehalt ausgezahlt wird, das üblicherweise wegen den günstigen Bedingungen des Ehepartners in Steuerklasse drei wettgemacht wird. Frau und Mann, vorausgesetzt die Aufteilung ist wie sonst üblich, sollten also vor der Geburt eines Kindes die Steuerklassen wechseln, um eine höhere Elterngeldzahlung zu bekommen.

Mehrere tausend Euro zusätzliches Elterngeld

Es lohnt sich, bereits frühzeitig mit der Planung zu beginnen, da laut t-online spätestens sieben Monate vor der Geburt die Steuerklasse geändert werden muss, um die höhere Zahlung erhalten zu können. Der Gesetzgeber betrachtet diejenige Steuerklasse als maßgebend, in der die Person während des Zeitraums überwiegend eingruppiert war. Die zusätzliche Zahlung wäre laut t-online beachtlich und würde für eine Beispielfamilie bei mehreren tausend Euro liegen. Da das geringe Nettoeinkommen, das der Partner in der Steuerklasse drei bekommt, durch die Erstattung auf der Steuererklärung wieder ausgeglichen wird, entstehen keine steuerlichen Nachteile für das Ehepaar.

Redaktion finanzen.net

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