Gemeinnützigkeit kann sich auszahlen: Das sind die finanziellen Vorteile von Ehrenämtern
Einem Ehrenamt nachzugehen, hinterlässt nicht nur einen positiven Eindruck im Lebenslauf. In manchen Fällen erhalten Ehrenämtler sogar finanzielle Vorteile.
Ehrenamtlich tätig in Deutschland
Wer in Deutschland einem Ehrenamt nachgeht, leistet freiwillig und ohne Vergütung etwas für eine gemeinnützige beziehungsweise am Allgemeinwohl orientierte Organisation, wie die Organisation Ehrenamt-Deutschland erklärt. Dabei kann es sich bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit um Aufgaben aus verschiedensten Bereichen handeln. Der Organisation nach sind in Deutschland mehr als 30 Millionen Menschen ehrenamtlich engagiert. Doch auch wenn das Ehrenamt unentgeltlich ausgeführt wird, gibt es dennoch einige finanzielle Vorteile, die Ehrenämtler erhalten und die eine Aufwandsentschädigung darstellen. Demnach kann man sich zum Beispiel mit dem Auslagenersatz alle im Zuge des Ehrenamts ausgelegten Beträge steuerfrei ersetzen lassen.
Ehrenamtspauschale
Menschen, die in Deutschland ehrenamtlich tätig sind, haben durch die Ehrenamtspauschale die Möglichkeit, bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei als Aufwandsentschädigung einzunehmen. Wird dabei mehr eingenommen, wird der Betrag, der über die 840 Euro hinausgeht, versteuert, erklärt das Serviceportal Baden-Württemberg. Die Voraussetzung, um die Ehrenamtspauschale zu erhalten ist, dass man eine Tätigkeit ausübt, die begünstigt wird (zum Beispiel Vorstand, Bürokraft, Reinigungskraft, Schiedsrichter im Amateurbereich) oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines steuerbegünstigten Vereins tätig ist.
Übungsleiterpauschale
Handelt es sich bei dem Ehrenamt um Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, um künstlerische Tätigkeiten oder um die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen, kann man die Übungsleiterpauschale geltend machen. Diese ist wie die Ehrenamtspauschale steuerfrei. Jedoch liegt der Betrag, der hier jährlich eingenommen werden darf, bei 3.000 Euro im Jahr. Übt man zwei verschiedene Ämter aus, die je zur Ehrenamtspauschale und zur Übungsleiterpauschale passen, kann man sogar beide Freibeträge geltend machen.
E. Schmal / Redaktion finanzen.net
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