"Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen" - was bedeutet das und ist es rechtens?
Spätestens seit den Hamsterkäufen zu Beginn der Corona-Pandemie kennt fast jeder die Formulierung "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen". Aber: Ein Sechs-Personen-Haushalt isst deutlich mehr als ein Ein-Personen-Haushalt - wie groß ist also eine ‘haushaltsübliche Menge’?
Aus Supermarkt-Prospekten, von Werbeangeboten oder seit der Corona-Pandemie: Jeder kennt den Wortlaut ‘haushaltsübliche Mengen’. Dabei wird nur selten präzisiert, was genau eine haushaltsübliche Menge ist und ob eine derartige Einschränkung überhaupt rechtens ist.
‘Haushaltsübliche Menge’ - Discounter und Supermärkte entscheiden selbst
Fakt ist: Es gibt keine einheitliche Regelung für ‘haushaltsübliche Mengen’. Stattdessen können Supermärkte und Discounter frei entscheiden, wie viele Produktexemplare sie als ‘haushaltsübliche Menge’ definieren. Dabei hängt es natürlich stark von dem Produkt ab, was haushaltsüblich ist und was nicht. So könnten in einem Geschäft 50 Orangen problemlos im haushaltsüblichen Rahmen sein, während die Grenze für Butterstücke deutlich niedriger liegt.
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Wird auch der Unterschied verschiedener Haushaltsgrößen beachtet?
Wenn Supermärkte und Discounter wie Lidl, Aldi, Rewe, Edeka & Co. also etwa während der Pandemie zur Unterbindung von Hamsterkäufen eine Höchstmenge von beispielsweise fünf Packungen Nudeln oder Reis festlegen, ist dies rechtens: In Deutschland gibt es keinen sogenannten Kontrahierungszwang, der Supermärkten und Discountern vorschreiben könnte, überhaupt Ware zu verkaufen - Verbraucher haben keinen Anspruch.
Es stellt sich jedoch die Frage, ob eine solche feste Grenze zur Unterbindung von Hamsterkäufen nicht ungerecht gegenüber größeren Haushalten ist, die deutlich mehr Lebensmittel verbrauchen - schließlich wird in einer 6er-WG normalerweise mehr gekocht als in einem Single-Haushalt. Tatsächlich gelten für alle dieselben Höchstmengen, wenn ein Supermarkt oder Discounter diese genau festlegt. Die WG müsste dann also öfter einkaufen gehen als der Single-Haushalt, wenn es im Geschäft keine Sonderregelungen für große Haushalte gibt. Im Zweifelsfall können sich Betroffene immer an die Mitarbeiter wenden und nachfragen.
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Verbraucherschützer: ‘haushaltsübliche Mengen’ versorgen für zwei bis vier Wochen
Wird allerdings keine genaue Höchstzahl, sondern lediglich der Hinweis ‘haushaltsübliche Mengen’ angegeben, gibt es eine andere Richtlinie. Diese ist nicht gesetzlich geregelt, wird aber von Verbraucherschützern angewandt: Demnach sind ‘haushaltsübliche Mengen’ so viel, wie der entsprechende Haushalt innerhalb von zwei bis vier Wochen verbrauchen kann.
Eine Sonderregelung gibt es aber: Bei Werbeangeboten muss bei der Zusatzinfo "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen" die genaue Abgabezahl angegeben werden - andernfalls kann eine nachträglich (etwa an der Kasse) bekannt gegebene Beschränkung unrecht sein, wie das Landgericht Hamburg im Falle eines Elektronik-Discounters entschied.
Olga Rogler / Redaktion finanzen.net
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