E-Mobilität

Darauf sollten E-Auto-Fahrer beim Laden achten - sonst droht ein Verwarngeld

08.07.22 22:41 Uhr

Darauf sollten E-Auto-Fahrer beim Laden achten - sonst droht ein Verwarngeld | finanzen.net

Die STVO legt genau fest, wann wo geparkt werden darf - und was beim Halten und Parken verboten ist. Auf Facebook berichtet nun der Fahrer eines E-Autos, dass er zur Kasse gebeten wurde, weil er falsch herum geparkt hat. Worauf muss man beim Laden achten, um Verwarn- und Bußgelder zu vermeiden?

Parken auf der linken Straßenseite mit wenigen Ausnahmen verboten

Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung (STVO) beinhaltet Vorgaben zum Thema "Halten und Parken". So ist es etwa verboten, auf Bahnübergängen, in scharfen Kurven oder vor Bordsteinabsenkungen zu parken. In Absatz vier heißt es außerdem: "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren." Lediglich in Einbahnstraßen, in Spielstraßen oder falls Schienen auf der rechten Straßenseite verlaufen, darf man auch links - also entgegen der Fahrtrichtung - parken.

Auch an der Ladestation gibt es keine Ausnahme

Wie im Falle des Fahrers eines elektrischen Fiat 500 deutlich wurde, macht die Polizei keine Ausnahme: Der Fahrer beschreibt in einer E-Auto-Gruppe auf Facebook, er habe zum Laden "dieses Mal nur das kurze Kabel" mitgenommen und deswegen auf der linken Straßenseite geparkt, um sein Fahrzeug an die Ladesäule anzuschließen. Dafür habe er ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro zahlen müssen. Dies berichtet das Portal EFAHRER. Wie der ADAC auf seiner Website erklärt, werden für Parken entgegen der Fahrtrichtung situationsabhängig zwischen zehn und 30 Euro erhoben.

Tatsächlich scheinen viele mit der Regelung zum Parken auf der linken Straßenseite einverstanden zu sein. Auf Facebook erhielt der Falschparker EFAHRER zufolge wenig unterstützende Antworten. Zwar habe ein Nutzer vorgeschlagen, mit dem Vorfall zu einer Regionalzeitung zu gehen, diese Idee sei aber von anderen Nutzerinnen und Nutzern wieder abgeschlagen worden. EFAHRER zitiert einen Nutzer wie folgt: "'Dieses mal nur das kurze Kabel dabei gehabt' - 'Ich habe kein Geld, darum habe ich die Bank ausgeraubt' Wir haben Regeln und an Gesetze, an die hat man sich zu halten. Wenn du dich nicht korrekt hinstellen kannst, kannst du dort eben nicht Laden."

Achtung: Oft gilt zusätzlich eine begrenzte Parkdauer

Nicht nur das Parken auf der linken Straßenseite ist in Deutschland verboten: Beim Laden von E-Autos muss außerdem darauf geachtet werden, mögliche Parkgebühren regelkonform zu zahlen und den Parkplatz nach dem Aufladen nicht zu lange zu besetzen. Laut Bußgeldkatalog können die Gemeinden beziehungsweise Anbieter von Parkflächen selbst entscheiden, wie sie Parkgebühren und -dauer regeln. Wer sich nicht and die örtlichen Vorgaben hält, muss mit einem Buß- oder Verwarngeld rechnen. Und: Wer mit einem Verbrenner einen E-Parkplatz blockiert, muss 55 Euro sowie etwaige zusätzlich anfallende Abschleppkosten bezahlen.

Olga Rogler / Redaktion finanzen.net

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