E-Auto vs. Benziner

E-Auto vs. Benziner: Geldwerte Vorteile im Vergleich

28.08.24 06:07 Uhr

E-Auto und Benziner im Vergleich: Diese geldwerten Vorteile genießen E-Autofahrer | finanzen.net

E-Autos gewinnen zunehmend an Beliebtheit. Seit Januar 2023 gibt es eine Reihe von Änderungen im Zusammenhang mit der Förderung von E-Autos. Welche Vorteile gibt es für die Besitzer von E-Autos?

Umweltbonus

Auch im Verkehrsbereich verfolgt die Bundesregierung ambitionierte Klimaziele: Bis 2030 sollen 15 Millionen vollelektrische Pkw auf deutschen Straßen zugelassen sein. Im Januar 2023 gab es laut DIW nach einem Zulassungsrekord im Dezember 2022, der durch die anstehende Förderungsänderung bedingt war, knapp über eine Million zugelassene E-Autos in Deutschland. Um die Ziele erreichen zu können, müssten laut DIW im Durchschnitt monatlich etwa 145.000 Neuzulassungen von E-Autos hinzukommen. Das wären knapp fünfmal so viele wie der derzeitige Trend der letzten zwölf Monate von knapp 32.000 Neuzulassungen monatlich. Eine neue Förderrichtlinie, die ab Januar 2023 gilt, soll dabei helfen, die Neuzulassungen anzukurbeln.

Die Höhe der Förderung durch den "Umweltbonus" für vollelektrische Autos wurde reduziert. Plug-In-Hybride erhalten nun außerdem gar keine Förderung mehr. Neue Elektrofahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 45.000 Euro werden jetzt mit einem Bundeszuschuss von 4.500 Euro gefördert, im Vergleich zu den früheren 6.000 Euro. Neue E-Autos mit einem Netto-Listenpreis zwischen 45.000 und 65.000 Euro erhalten nun einen Zuschuss von 3.000 Euro, statt den vorherigen 5.000 Euro. Ab September 2023 soll die Förderung nur noch für Privatpersonen gelten. Ab 2024 soll der Umweltbonus dann nur noch 3.000 Euro betragen und nur noch für Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 45.000 Euro gelten. Zusätzlich zum Bundeszuschuss gibt es auch noch einen Herstelleranteil in Höhe von 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung. Insgesamt kann man also eine Förderung von bis zu 6.750 Euro für Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Listenpreis bis zu 40.000 Euro und eine Gesamtförderung von 4.500 Euro für Fahrzeuge mit einem Listenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro beantragen. Leasingfahrzeuge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben die gleichen Vorteile, bei einer kürzeren Laufzeit wird die Förderung allerdings reduziert. Gebrauchtwagen können ebenfalls gefördert werden, jedoch darf die Erstzulassung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Steuervorteile

Elektroautos bieten auch steuerliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Verbrennerfahrzeugen. Fahrzeuge, die zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2030 erstmals zugelassen wurden, sind für einen Zeitraum von zehn Jahren von der Kfz-Steuer befreit. Diese Maßnahme gilt allerdings nur für reine Elektroautos, nicht für Plug-in-Hybride. Letztere profitieren jedoch von steuerlichen Begünstigungen aufgrund ihres niedrigen Kohlendioxid-Ausstoßes. Für Fahrzeuge mit einem maximalen Kohlendioxid-Ausstoß von 95 Gramm pro Kilometer gibt es einen jährlichen Steuerfreibetrag von 30 Euro. Diese Regelung ist jedoch bis Ende 2024 befristet.

Auch vollelektrische Dienstwagen werden steuerlich begünstigt. So müssen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 Euro nur mit 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwertem Vorteil versteuert werden. Liegt der Listenpreis über 60.000 Euro, wird ein Steuersatz von 0,5 Prozent fällig, was im Vergleich zu Verbrennern immer noch günstiger ist. Bei Plug-in-Hybriden berechnet das Finanzamt einen geldwerten Vorteil in Höhe von 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises, sofern das Fahrzeug eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern oder eine maximale Kohlendioxid-Emission von 50 Gramm pro Kilometer nach WLTP aufweist.

Weitere Vorteile

Elektroautofahrer profitieren nicht nur finanziell oder steuerrechtlich von ihrem Fahrzeug, sondern genießen auch besondere Privilegien innerhalb von Städten und Ortschaften. Das Elektromobilitätsgesetz von 2015 räumt ihnen spezielle Erleichterungen auf öffentlichen Straßen und Wegen ein, wie beispielsweise (Teil-)Erlass von Parkgebühren oder Befahren von Straßen, die normalerweise besonderen Zwecken vorbehalten sind. Auch bei Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten können Ausnahmen gemacht werden. Darüber hinaus haben viele Städte zusätzliche Freiheiten speziell für Elektrofahrzeuge festgelegt. So dürfen sie beispielsweise an bestimmten Orten kostenlos parken oder auf speziellen Straßenspuren fahren, wie der "Umweltspur" in Düsseldorf. Im Gegensatz dazu wird ein Verbrennungsmotor in Hamburg sofort abgeschleppt, wenn er unerlaubt an einer Ladesäule parkt.

Redaktion finanzen.net

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