Wer haftet, wenn das Diensthandy im Urlaub kaputt geht oder verloren wird?
Ein Diensthandy wird dem Arbeitnehmer für geschäftliche Zwecke überreicht. Kommt es im privaten Urlaub zum Verlust oder unfallbedingten Defekt des Geräts, kann das zu Problemen führen.
Geschieht etwas mit dem Diensthandy, stellt sich immer die Frage der Haftung. Wer muss für den entstandenen Schaden aufkommen? Hierbei spielen die Umstände des Vorfalls und die Nutzungsrechte des Arbeitnehmers eine Rolle.
Wenn das Diensthandy kaputt geht
Man ist im Urlaub am Strand oder Pool und das Smartphone fällt ins Wasser. Das Firmenhandy ist daraufhin defekt. Durfte der Mitarbeiter das Mobiltelefon überhaupt mit in den Urlaub nehmen? Der Arbeitsrechtler Jürgen Markowski erklärt in einem Artikel des Handelsblatts, dass die Mitnahme des Smartphones - sollte es ausschließluch zur geschäftlichen Nutzung gedacht sein - untersagt ist. Denn das Telefon ist nur für die Arbeit gedacht und hat im privaten Urlaub nichts verloren. Der Arbeitnehmer muss folglich für den Schaden haften. Ist jedoch eine ständige Rufbereitschaft gefordert oder eine private Verwendung erlaubt, wird der Schaden im Regelfall vom Arbeitgeber übernommen. Nur wenn der Mitarbeiter grob fahrlässig oder aus Vorsatz gehandelt hat, geht die Haftung erneut auf ihn über.
Wenn das Diensthandy verloren geht
Weitaus schwerwiegender als ein kaputtes Handy ist ein verlorenes oder gestohlenes Handy. Der Schaden geht in diesem Fall weit über den materiellen Wert des Smartphones hinaus. Auf dem Mobiltelefon befinden sich höchstwahrscheinlich sensible unternehmensinterne Daten, die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Der Verlust stellt hiermit eine Gefährdung für den gesamten Geschäftsbetrieb dar. Im schlimmsten Fall gerät das Unternehmen ins Visier von Hackern und Cyber-Kriminellen. Deren Angriffe und Erpressungen verursachen in der Regel hohe Kosten. Hat der Arbeitnehmer beim Verlust des Handys grob fahrlässig gehandelt, muss er für den gesamten Schaden haften. Um das Risiko eines Datenklaus zu minimieren, sollten die geschäftlichen Dateien vorsorglich mittels Passwörtern abgesichert werden. Unterschiedliche Apps bieten zusätzlich eine Fernsteuerung des Smartphones an, sodass es nach einem Diebstahl gesperrt werden kann. Außerdem lassen sich die Unternehmensinformationen auf diese Weise im Nachhinein löschen. Arbeitnehmer mit Diensthandy sollten darüber hinaus prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung den Verlust abdeckt, damit Betroffene nicht auf einer Geldstrafe sitzen bleiben.
Redaktion finanzen.net
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