Vorzeitiger Renteneintritt: Abschläge ausgleichen kann sich lohnen
Das offizielle Renteneintrittsalter ist abhängig vom Geburtsjahr. Wer mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kann, darf auch früher in Rente gehen. In diesem Fall werden allerdings die Rentenbezüge gekürzt - um bis zu 14,4 Prozent. Dies kann verhindert werden und sehr lohnenswert sein.
Jeder, der in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt, hat ein offizielles Renteneintrittsalter. Dieses liegt bei 67 Jahren für alle nach 1963 Geborenen, für alle bis einschließlich 1963 Geborenen liegt es (gestaffelt) niedriger. Wer jedoch mindestens 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat oder entsprechende Berücksichtigungsjahre vorweisen kann und damit als "langjährig versichert" gilt, darf auch früher in Rente gehen - maximal vier Jahre. Der vorzeitige Renteneintritt wirkt sich jedoch maßgeblich auf die Höhe des Rentenanspruchs aus.
0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat
Für jeden Monat, den Versicherte früher in Rente gehen, werden 0,3 Prozent ihres Rentenanspruchs abgezogen. Auf ein Jahr hochgerechnet sind das 3,6 Prozent. Gehen Versicherte so früh wie möglich, also vier Jahre vor dem offiziellen Eintritt, in Rente, entspricht dies 14,4 Prozent. Für Schwerbehinderte liegt die Obergrenze bei 10,8 Prozent. Dieser Abschlag gilt lebenslänglich. Bei hoher Lebenserwartung ist es deswegen sinnvoll, den Abschlag mit freiwilligen Beiträgen auszugleichen - denn auch der Ausgleich gilt lebenslänglich und erhöht den Rentenanspruch dauerhaft. Das Portal "Ihre Vorsorge" erklärt: "Das lohnt sich mehr als eine Einzahlung in eine private Rentenversicherung".
Rentenabschläge können in einem Zug oder in mehreren Schritten ausgeglichen werden
Versicherte können die Abschläge ab dem 50. Lebensjahr ausgleichen. Dafür muss die Deutsche Rentenversicherung zunächst die Höhe der erforderlichen Zahlungen berechnen: "Eine Auskunft über die Höhe der Beiträge wird auf Antrag vom zuständigen Rentenversicherungsträger erstellt", heißt es auf der Website. Es ist dann möglich, den Betrag mit einer einmaligen Überweisung zu bezahlen - dies hat dem Portal "Finanztip" zufolge den Vorteil, von den aktuellen Berechnungsgrundlagen profitieren zu können und nicht bei einer späteren Einzahlung, wenn sich die Wirtschaft positiv entwickelt hat und die Renten gestiegen sind, mehr Geld für den Ausgleich zahlen zu müssen. Eine andere Möglichkeit ist, den Betrag in mehreren Etappen zu zahlen. Hier gibt es laut "Finanztip" steuerliche Vorteile. Welche Option sinnvoller ist, hängt stark von der individuellen finanziellen Situation ab und kann pauschal nicht festgelegt werden.
Doch nicht früher in Rente? - Erstattung nicht möglich, dafür höherer Anspruch
Wer nach einem Ausgleich der Rentenabschläge doch nicht frühzeitig in den Ruhestand gehen möchte, kann problemlos weiterarbeiten und erhält später eine höhere Rente. Eine Erstattung der Ausgleichszahlungen wird von der Deutschen Rentenversicherung jedoch nicht angeboten.
Und: Die Rentenminderung bei früherem Renteneintritt gilt nur für Personen, die maximal 44 Jahre lang in die Versicherung eingezahlt haben. Ab 45 Beitragsjahren gilt man als "besonders langjährig versichert" und kann ohne Abschläge frühzeitig in Rente gehen.
Redaktion finanzen.net
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