Corona-Virus

Ich hatte eine Risikobegegnung: Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren?

27.11.20 05:26 Uhr

Ich hatte eine Risikobegegnung: Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? | finanzen.net

Was tun, wenn die Corona-Warn-App auf einmal rot leuchtet? Ist man dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber den Risikokontakt mitzuteilen?

Die Corona-Warn-App bestätigt: Man hatte einen Risikokontakt - Und nun?

Auf einmal leuchtet das Display der Corona-Warn-App nicht mehr grün, sondern rot - mit dem Hinweis, sich in häusliche Quarantäne zu begeben und den Hausarzt oder das Gesundheitsamt zu informieren. Man hatte nun offiziell eine Risikobegegnung und trägt somit eine höhere Wahrscheinlichkeit, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben. Aber nicht nur mit der Corona-Warn-App, auch über Familienmitglieder, Freunde oder Arbeitskollegen kann man von einer Risikobegegnung erfahren.

Wenn man eine Risikobegegnung hatte - darf man dann überhaupt noch am Arbeitsplatz bleiben oder am nächsten Tag wie gewohnt zur Arbeit erscheinen? Oder ist man als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, den Arbeitgeber und den Betriebsrat zu informieren?

Die rechtliche Sichtweise

Rein rechtlich gesehen kann der Arbeitnehmer freiwillig entscheiden, ob er dem Arbeitgeber zum Schutz seiner Kollegen von der Risikobegegnung erzählt, so der Deutsche Gewerkschaftsbund. Dieser könne dann die bestmöglichen Maßnahmen treffen, um seine Mitarbeiter so gut es geht zu schützen oder könne den Arbeitnehmer für einige Tage ins Homeoffice versetzen, um eine Infektionskette zu verhindern. Solange es von der Gesundheitsbehörde jedoch nicht angeordnet ist, muss man sich aufgrund einer Risikobegegnung nicht verpflichtend selbst isolieren. Sobald jedoch ein positives Testergebnis vorliegt, ist der Arbeitnehmer allerdings dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber das Ergebnis mitzuteilen und sich in Quarantäne zu begeben.

Allerdings werden auch andere Stimmen, wie die vom Arbeitsrechtler Sebastian Schröder, dem Inhaber der Viersener Kanzlei Emplaw, laut. Gegenüber dem Handelsblatt äußert er: "Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bestehen gegenseitige Schutz- und Rücksichtnahmepflichten." Und um Rücksicht wahren zu können, sollte dem Arbeitgeber theoretisch der Risikokontakt mitgeteilt werden - freiwillig.

Kann der Arbeitgeber einen zur Verwendung der Corona-Warn-App zwingen?

Ein Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter nicht dazu zwingen, die Corona-Warn-App zu installieren, insbesondere nicht auf dem privaten Mobiltelefon. Laut der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells sind auch verpflichtende Anordnungen für die Installation der App auf dem Betriebshandy nur in Ausnahmefällen gestattet. Allerdings kann der Arbeitgeber die Mitarbeiter dazu anhalten, die App freiwillig zu benutzen.

Einfach zu Hause bleiben geht nicht

Direkt nach einer Risikowarnung zu Hause zu bleiben oder einfach die Arbeit zu verlassen geht jedoch nicht, so das Handelsblatt. Außerdem ist eine Lohnfortzahlung in diesem Falle nicht sicher, so der Deutsche Gewerkschaftsbund. Solange keine öffentliche Anordnung oder ein positives Testergebnis vorliegen, ist bisher noch keine eindeutige Regelung für die Lohngeldfortzahlung bei einem Risikokontakt getroffen worden.

Redaktion finanzen.net

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